Hochleistungsrechner 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: HLR 2022-01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochleistungsrechner 2022
Hochleistungsrechner für die Max-Planck-Gesellschaft.
Die MPG betreibt die Max Planck Computing and Data Facility (MPCDF) in Garching bei München, die Hochleistungsrechenkapazität und Massenspeichersysteme für verschiedene Institute der MPG zur Verfügung stellt. Der erste Teil des derzeitigen MPG-Hochleistungsrechnerkomplexes, welcher 2017 von Intel/Atos beschafft und 2018 in Betrieb genommen wurde (mit einer aggregierten Peak-Rechenleistung von ca. 11 PFlop/s) soll nun ersetzt werden für anspruchsvolle wissenschaftliche Projekte vor allem aus der Astrophysik, den Lebenswissenschaften, der Materialforschung und der Plasmaphysik.
Der Vergabegegenstand umfasst die Beschaffung, Installation und Wartung des neuen Systems.
Alle Anlagen- und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage:
Die MPG betreibt die Max Planck Computing and Data Facility (MPCDF) in Garching bei München, die Hochleistungsrechenkapazität und Massenspeichersysteme für verschiedene Institute der MPG zur Verfügung stellt. Der erste Teil des derzeitigen MPG-Hochleistungsrechnerkomplexes, welcher 2017 von Intel/Atos beschafft und 2018 in Betrieb genommen wurde (mit einer aggregierten Peak-Rechenleistung von ca. 11 PFlop/s) soll nun ersetzt werden für anspruchsvolle wissenschaftliche Projekte vor allem aus der Astrophysik, den Lebenswissenschaften, der Materialforschung und der Plasmaphysik.
Der Vergabegegenstand umfasst die Beschaffung, Installation und Wartung des neuen Systems.
Das neue Rechnersystem wird wiederum von der MPCDF, Giessenbachstraße 2 in D-85748 Garching bei München, betrieben werden, soll jedoch am Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Boltzmannstr. 1, D- 85748 Garching, installiert werden.
Das neu zu beschaffende Hochleistungsrechnersystem soll die Rechenleistung des im Jahr 2017 beschafften Phase-1 Systems deutlich erhöhen, bei ebenso erhöhter Energieeffizienz. Es wird unabhängig vom im Jahr 2019/2020 beschafften Phase-2 System betrieben werden.
Die Leistung des angebotenen Systems wird anhand der MPG-Benchmark-Suite-2022 gemessen.
Die benötigte Software zum Betrieb und der Nutzung des Hochleistungsrechners ist in vollem Umfang mit anzubieten und ist in dem in Kapitel 5.3.2 genannten Finanzvolumen enthalten. Im Leistungsumfang enthalten sind auch ein Wartungsvertrag für Hard- und Software für 5 Jahre nach Abnahme sowie personelle Unterstützung. Die Anforderungen werden im Folgenden spezifiziert.
Der Auftraggeber sucht mit diesem Verfahren Lösungen, mit denen seine Anforderungen erfüllt werden können. Im Dialog werden Lösungsvorschläge zu erörtern und zu optimieren sein. Nach Abschluss des Dialogs fordert der Auftraggeber alle verbleibenden Bieter auf, ein endgültiges Angebot zu erstellen und abzugeben auf deren Grundlage dann die Zuschlagserteilung getroffen wird.
Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb wird mit den ausgewählten (geeigneten) Unternehmen ein Dialog zur Ermittlung und Präzisierung der Anforderungen durchgeführt. Ziel ist es, über die Erarbeitung von Lösungskonzepten zu einem Lösungsvorschlag zu kommen. Dieser Lösungsvorschlag wird dann Grundlage für die Erstellung einer Leistungsbeschreibung bzw. eines Fachkonzepts und schließlich eines Kriterienkatalogs.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle Anlagen- und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage:
Für die Teilnahme am weiteren Verfahren und die Vergabe der Leistung kommen nur Unternehmen in Betracht, die geeignet und insbesondere nicht nach §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind (§ 122 Abs. 1 GWB).
Als Nachweis für die erforderliche Eignung hat der Bewerber die geforderten Eignungskriterien zu erfüllen und durch die genannten Angaben und Erklärungen in Anlage 4 "Eignung und Ausschlussgründe" sowie durch die genannten Nachweise seine Eignung zu belegen. Die Anlage 4 ist deshalb von jedem Bieter, Teilnehmer einer Bietergemeinschaft oder Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird, jeweils einmal auszufüllen. Dabei müssen jeweils nur diejenigen Abschnitte ausgefüllt werden, die für das jeweilige Unternehmen relevant sind. Genaue Angaben dazu, welche Unternehmen welche Abschnitte auszufüllen haben, sind jeweils bei den einzelnen Eignungskriterien und (gesammelt) in Kapitel 7.1 der Vergabeunterlagen zu finden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen der Bewerber zu einem späteren Zeitpunkt des Vergabeverfahrens durch die Vorlage von Nachweisen Dritter bestätigen zu lassen.
I. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (EK-01-A)
Nachzuweisen ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 oder 124 GWB. Hierzu hat der Bewerber unter Verwendung der Anlage 4 Abschnitt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" zu erklären, dass keiner der dort genannten Ausschlussgründe vorliegt. Die Erklärung ist zwingend von jedem Unternehmen einzureichen (vgl. bei bloßem Subunternehmer allerdings Kapitel 2.2.2).
II. Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer und Befähigung zur Berufsausübung
Die in diesem Kapitel geforderten Angaben und Nachweise sind zwingend von jedem Unternehmen (außer einem bloßen Subunternehmer) einzureichen.
1. Unternehmensdarstellung (EK-02-A)
Verlangt werden folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer:
• Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, USt-ID-Nummer, Gründungsjahr, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail, ggf. Internetadresse),
• Angaben zur Unternehmensgröße (Vorliegen eines Kleinstunternehmens, eines kleinen Unternehmens oder eines mittleren Unternehmens i.S.d. der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen [ABl. L 124 vom 20.05.2003, S. 36]),
• falls gegeben die Angabe des amtlichen Verzeichnisses bzw. Präqualifizierungssystems, in dem der Wirtschaftsteilnehmer erfasst ist (dann Bezeichnung Verzeichnis und Eintragungs- bzw. Zertifizierungsnummer und Angaben zum möglichen Abruf der Dokumente),
• Leistungsspektrum, Haupttätigkeitsgebiet sowie organisatorische Gliederung des Unternehmens.
Die Angaben sind unter Verwendung von Anlage 4 Abschnitt "Unternehmensdarstellung" vorzunehmen.
2. Berufs- oder Handelsregistereintragung (EK-03-A)
Der Bewerber hat unter Verwendung der Anlage 4 Abschnitt "Berufs- oder Handelsregistereintragung" zu erklären, dass er in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, eingetragen ist, oder über eine gleichwertige Erlaubnis der Berufsausübung verfügt, sofern der Bewerber nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
Alle Anlagen- und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage:
Soweit nichts anderes geregelt ist, kommt es hinsichtlich der Beurteilung der unter diesem Kapitel geforderten Eignungsnachweise auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (EK-04-A):
Gefordert wird das Vorliegen bzw. der mögliche Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Versicherungssummen:
• für Personen- und Sachschäden mindestens 5 Mio. EUR (zweifach maximiert) sowie
• für Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR (zweifach maximiert)
Der Bewerber muss unter Verwendung der Anlage 4 Abschnitt "Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung" erklären, dass
• er über eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen verfügt;
zum Nachweis hat der Bewerber in diesem Fall eine entsprechende Bescheinigung der Versicherung oder Kopie der Versicherungspolice einzureichen;
oder
• eine entsprechende Versicherbarkeit des Unternehmens besteht und der Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen abschließen kann;
zum Nachweis hat der Bewerber in diesem Fall eine entsprechende Bestätigung der Versicherung oder Bescheinigung eines Versicherungsmaklers einzureichen.
Hinweise:
Es wird auf die korrespondierende vertragliche Verpflichtung des künftigen Auftragnehmers zum Abschluss und Nachweis bzw. Aufrechterhalten einer entsprechenden Versicherung im Vertrag hingewiesen.
Im Falle einer BG bzw. einer Eignungsleihe hat jedes Mitglied der BG bzw. alle Beteiligten an der Eignungsleihe das Vorliegen der genannten Mindestdeckung zu erklären und nachzuweisen. Es wird insoweit nicht auf die gemeinschaftlich addierten Werte abgestellt. Kann ein Unternehmen den Nachweis nicht führen, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Im Falle eines "bloßen" Subunternehmereinsatzes behält sich der AG vor, vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, ebenfalls den Nachweis eines entsprechenden Versicherungsschutzes für den jeweiligen Unterauftragnehmer zu fordern.
Alle Anlagen- und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage:
Soweit nichts anderes geregelt ist, kommt es hinsichtlich der Beurteilung der unter diesem Kapitel geforderten Eignungsnachweise auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
I. Qualitätssicherung (EK-05-A)
Der Bewerber hat unter Verwendung von Anlage 4 Abschnitt "Qualitätssicherung" zu erklären, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung in ihrem Unternehmen bestehen (EK-07-A). Ausreichend zur Erfüllung des Kriteriums ist auch die Vorlage einer entsprechenden gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z.B. DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig).
II. Durchschnittliche Beschäftigtenanzahl (EK-06-A)
Um sicherzustellen, dass der Bewerber über die erforderlichen personellen Mittel verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können, muss er Angaben zur durchschnittlichen Anzahl seiner Beschäftigten (VZÄ) jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren (2019 - 2021) einreichen.
Die Angaben müssen sich auf die folgenden Beschäftigtenkategorien beziehen:
• Gesamt-Beschäftigte (inklusive Führungskräfte)
• Führungskräfte
III. Unternehmensreferenzen (EK-07-A)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vorausgesetzt, dass der Bewerber über Erfahrungen im Zusammenhang mit den hier ausgeschriebenen Leistungen verfügt. Diese sind durch die Darstellung von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen des Bewerbers nachzuweisen. Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bewerbers in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d.h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahe kommen, insbesondere im Hinblick auf die in Kapitel 5 ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen.
Der Bewerber hat hierzu entsprechende Referenzen in Bezug auf die nachfolgend genannten Leistungsbereiche aus den letzten drei Jahren anzugeben. Diese müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
• Leistungsempfänger inklusive Kontaktdaten;
• Angaben zum Auftragszeitraum;
• aussagekräftige Angaben, welche konkreten Leistungen der Bewerber selbst erbracht hat,
• Auftragsvolumen des selbst erbrachten Anteils (Auftragswert oder -umfang)
Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Erfahrungen jeweils folgende Mindestanzahl an Referenzen einzureichen (= Mindestanforderung, bei deren Nichterfüllung der Bewerber als ungeeignet ausgeschlossen wird):
• Mindestens 1 Referenz für den Leistungsbereich "HPC-Installation" (EK-07-A),
Der Bewerber muss mindestens eine Referenzinstallation in den Top 100 der Top 500-Listen der Jahre 2020 oder 2021 vorweisen. URL: https://www.top500.org
Referenzen müssen in den drei Jahren vor der Bekanntmachung abgeschlossen worden sein; der Projektstart darf jedoch vor dem genannten Termin liegen (= Mindestanforderung an die Wertbarkeit der Referenz, bei deren Nichterfüllung der Bewerber als ungeeignet ausgeschlossen wird).
Alle Anlagen- und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage:
I. Exportkontrollvorschriften (XK-01-A)
Der Bieter informiert die MPG über bestehende exportkontrollrechtliche Beschränkungen, sowie entsprechende Produktklassifizierung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet für die beauftragten Lieferungen, sofern erforderlich, die jeweils anwendbaren Anforderungen des nationalen und internationalen Zoll- und Außenwirtschaftsrechts einzuhalten und insbesondere den Erhalt der Ausfuhrgenehmigungen sicher zu stellen. Der Auftragnehmer ist im Falle einer konkreten Bestellung mit exportkontrollrechtlicher Relevanz verpflichtet, so früh wie möglich, spätestens jedoch mit der Rechnungsstellung, alle Informationen und Daten schriftlich mitzuteilen. Die nicht abschließende Auflistung möglicher Angaben sind den Zusätzliche Vertragsbedingungen der MPG Ziff.15 https://www.mpg.de/5757353/zusaetzliche-vertragsbedingungen-der-mpg.pdf zu entnehmen. Der Auftragnehmer haftet für die Richtigkeit entsprechender Angaben.
Diese Erklärung hat der Bieter unter Verwendung von Anlage 5 "Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung" (dort Abschnitt 4 abzugeben).
II. RoHS 2 Konformität und CE-Kennzeichnung (XK-02-A)
RoHS ist eine Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektrogeräten. EU-Länder mussten die EG-Richtlinie 2011/65/EU (RoHS II) einschließlich der seit 22. Juli 2019 geltenden erweiterten Regelungen in nationales Recht umsetzen. In Deutschland ist in diesem Zusammenhang die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) zu beachten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Falle der Auftragserteilung, nur Geräte anzubieten, die über die CE-Kennzeichnung verfügen (Anlage 5 "Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung", dort Abschnitt "RoHS 2 Konformität und CE-Kennzeichnung").
III. "Russland-Sanktionen" (XK-03-A)
Der Bieter erklärt unter Verwendung von Anlage 5 "Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung", dort Abschnitt "Russland-Sanktionen", dass kein Zuschlags- und Erfüllungsverbot gemäß Art. 5k Abs.1 Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i.V.m. der Verordnung (EU) 2022/576 für öffentliche Aufträge im Zusammenhang mit russischen Personen, Organisationen und Einrichtungen besteht.
Nach Art. 5k Abs.1 Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i.V.m. der Verordnung (EU) 2022/576 ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige,
b) in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
c) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu mehr als 50% unmittelbar oder mittelbar von Angehörigen, Personen, Organisationen oder Einrichtungen i.S. a) oder b) gehalten werden,
d) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung von Staatsangehörigen, Personen, Organisationen oder Einrichtungen i.S. a), b) oder c) handeln,
e) Unterauftragnehmer, eignungsverleihende Unternehmen und Lieferanten, die unter a) bis d) fallen, wenn auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfällt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es ist grundsätzlich beabsichtigt, dass der Auftraggeber mit allen Bietern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden und ein ordnungsgemäßes Erst-/Basisangebot eingereicht haben, eine Dialogphase durchführt. Der Auftraggeber lädt die entsprechenden Bieter nach der Prüfung dieser Erst-/Basisangebote zum Dialogtermin ein. In diesem Dialogtermin sollen die Bieter zunächst ihre Angebote präsentieren, bevor in den Dialog eingetreten wird. Den Bietern wird Möglichkeit gegeben, im Rahmen eines Gespräches ihre jeweiligen Lösungsvorschläge darzustellen und mit dem Auftraggeber die Eignung dieser Vorschläge für die Erreichung seiner Ziele zu erörtern. Es ist geplant, den Dialog nach der Erörterung zu beenden.
Im Anschluss an die Dialogphase ist beabsichtigt, die Bieter aufzufordern, ihr Erstangebot unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Dialogphase und unter Zugrundelegung des endgültigen Leistungsverzeichnisses, welches dem Bieter nach der Dialogphase übermittelt wird, zu überarbeiten und ein überarbeitetes Angebot ("Final-Angebot") einzureichen.
Den verbliebenen Bietern wird ein finales Leistungsverzeichnis übersandt, zusammen mit der Aufforderung zur Abgabe eines endgültigen und vollständigen Angebotes auf der Grundlage der Lösungen aus der Dialogphase. Diejenigen Bieter, deren Lösungsvorschläge im Weiteren keine Berücksichtigung finden, werden von ihrem Ausscheiden informiert.
Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, gemäß § 134 GWB. Der Zuschlag wird frühestens zehn (10) Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 GWB erteilt.
Der Auftraggeber beabsichtigt grundsätzlich, den Zuschlag auf das nach Abschluss der Dialogphase eingereichte wirtschaftlichste Final-Angebot - ohne weitere Verhandlungen - zu erteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).