VGV-GHN_ARCH-III Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-GHN_ARCH-vergebener-Auftrag
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nandlstadt
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85405
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
VGV-GHN_ARCH-III
Objektplanung Gebäude gem. §34 HOAI, LPH 1-9
85405 Nandlstadt Erweiterung und Umbau der Grund- und Mittelschule Nandlstadt - GHN
Der Schulverband Nandlstadt beabsichtigt die Erweiterung und Umbau der bestehenden Grund- und Mittelschule.
Die Prognosen für die Schülerzahlentwicklung sowie der gesetzlich fixierte Anspruch auf Ganztagesbetreuung der Grundschulkinder ab dem 01.01.2026 führen dazu, dass die bestehenden Flächen im Grundschul- und Mittelschulbereich nicht mehr ausreichen.
Die Schülerzahl wird sich in den nächsten Jahren von aktuell 400 auf ca. 500 erhöhen.
Demgemäß wird daher bereits ab 2023 die Grundschule 3zügig beginnend ab der 1. Klasse organisiert werden müssen.
Ab 2025/ 2026 wird erwartet, dass auch die Mittelschule einen zusätzlichen Klassenzug erfordert.
Nach Prüfung und genauer Betrachtung der bestehenden Räumlichkeiten fehlen nach derzeitigem Stand mindestens 6 Klassenzimmer und diverse Fachräume für Informatik, Physik, Chemie sowie Werken. Weiters fehlt ein geeigneter Musikraum für die Unterrichtung der Grundschulkinder in Blechblasinstrumenten.
Im Zuge der Maßnahme sind die bestehenden Schulgebäude mit einer Aufzugsanlage in den Geschossen barrierefrei zu verbinden.
Aus den bisherigen Konzeptüberlegungen des Bauamts werden ca. 700m² HNF für den Umbau einbezogen und ca. 1.200m² Erweiterungsflächen erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ARCH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nandlstadt
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85405
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y7869HN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung und/oder im Bewerbungsbogen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Bewerbungsfrist gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden,
d) Wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland