Lüftungsarbeiten, Raumlufttechnische Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: H20b148122
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lüftungsarbeiten, Raumlufttechnische Anlagen
Generalinstandsetzung des ehem. Altenheims St. Martin, Severinstraße 2-6, Werinherstr. 33, 81541 München,
17. Stadtbezirk Obergiesing, Fasangarten,
Städt. Flurstück 15696/0, Gemarkung Sektion VIII
Gewerk: Lüftungsarbeiten, Raumlufttechnische Anlagen
Severinstraße 2-6, Werinherstr. 33, 81541 München
- Lüftungsanlage Kapelle 800 m3/h, 1 St.
- Lüftungsanlage Lehrküche, reine Abluft 1.900 m3/h, 1 St.
- Lüftungsanlage Küche Kita 3.000 m3/h, 1 St.
- Lüftungsanlage Archiv 300 m3/h, 1 St.
- Ablufteinheiten Sanitär, 60 m3/h, 59 St.
- Brandschotts Wickelfalzrohr DN 80, 45 St.
- Brandschotts Wickelfalzrohr DN 100, 20 St.
- Wickelfalzrohr DN 80, 408 m
- Lüftungskanal, normal, 52 m2
- Lüftungskanal. Küchen Abluft, 45 m2
- F90 Kanal Verkleidung, 38 m2
- Rohr PE, DA 75 mm, 25 m
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: 84364 Bad Birnbach
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Eintragung "[Betrag gelöscht] EUR" in den Ziffern II.1.7) "Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)" und V.2.4) "Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)" entspricht nicht dem tatsächlichen Wert des vergebenen Auftrags. Sie dient lediglich als Platzhalter, da dieses Feld derzeit auf Grund einer technischen Voreinstellung als Pflichtfeld für die Weiterbearbeitung des Online-Formulars generiert ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.