VE09 Restaurierung Wand- u Deckenmalerei Referenznummer der Bekanntmachung: 22E0329
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84034
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
VE09 Restaurierung Wand- u Deckenmalerei
Vergabestelle: Staatliches Bauamt Landshut
Maßnahme: Stadtresidenz Landshut, Dach und Fassadensanierung BA III bis V, Restaurierung Wand und Deckenmalerei
Das Staatliche Bauamt Landshut plant in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen die Dach- und Fassadensanierung der Stadtresidenz Landshut. Die Baumaßnahme läuft seit 2019 und wird voraussichtlich 2026 abgeschlossen sein.
Aufgrund des beträchtlichen Umfangs gliedert sich die Maßnahme in sechs Bauabschnitte, wobei sich die Bauabschnitte 3 und 4.1 aktuell in der Fertigstellung befinden.
Die Bauabschnitte 4.2 und 5 stehen noch aus.
Landshut
Die auszuführenden Leistungen betreffen die Restaurierung der Wand- und Deckenmalereien in den Arkaden des Italienischen Baus, die Wandmalereien des Nord- und des Südflügels und ein Malereiband unterhalb des Traufgesimses an den Fassaden des Residenzinnenhofes.
Die zu bearbeiteten Bereiche beinhalten:
• ca. 85 m2 Deckenmalereien,
• ca. 85 m2 Wandmalereien (Lünetten)
• ca. 30 m2 Fassadenmalerei (Malereiband Residenzhoffassaden)
• ca. 200 m2 profilierter und ornamentierter Stuck
Die Malereien und der Stuck aus der Mitte des 16. Jhd. sind bereits vielfach überarbeitet und restauriert worden. Entsprechend inhomogen ist ihr Zustand.
Gerade durch materialimmanente Salze und den Eintrag verschiedenster Restauriermedien ist die Malereioberfläche strukturell stark geschädigt. Durch zahlreiche Übermalungen und nachgedunkelter Retuschen ist die Lesbarkeit der Bildinhalte beeinträchtigt.
Vorgesehen ist
• die fotografische Aufnahme der Deckenmalereien und Lünetten unter UV-Licht, die Konservierung und Restaurierung des Malereibestandes: Reinigung von Staub und aufliegender Verschmutzung mit zeitgleicher struktureller Putzfestigung und Reduzierung gedunkelter Retuschen, Austausch defekter Putzkittungen, Kitten von Fehlstellen, punktuelle Salzminderungsmaßnahmen, Sicherung / Hinterfüllung von Putzblasen, Festigen von Malschichtschollen, Retuschen zur Verbesserung der Lesbarkeit der Bilder,
• die Sicherung von aufliegenden Tüncheschichten bei übertünchten bauzeitlichen Malereiresten, die nicht freigelegt werden sollen,
• die Konservierung und Restaurierung von Malereien an der Fassade (größerer Putzaustausch, strukturelle Putzfestigung, Festigung Malschicht, Sicherung und Hinterfüllung von Putzhohlstellen, zurückhaltende Retuschen sowie farbliches Einbinden der neuen Putzergänzungen)
• die Restaurierung und Neufassung des Deckenstucks: Abnahme Sichtanstrich, strukturelle Festigung, modellierende Ergänzungen, Ankleben loser Stuckteile, Neufassung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=237582
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/237582
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=237582
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/237582
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben (siehe Teilnahmebedingungen).
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=237582
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/237582
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=237582
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/237582
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=237582
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/237582
siehe Auftragsunterlagen
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/237582
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb werden ausschließlich und kostenfrei auf der Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de zum Download bereitgestellt. Die Bewerber erhalten für die Beteiligung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs oder für die Einreichung ihres Teilnahmeantrages keine Entschädigung. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens erhalten die nicht berücksichtigten Bieter, die ein wertbares Angebot abgegeben haben, für ihre Aufwendungen im Verhandlungsverfahren gemäß § 8b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A eine pauschale Entschädigungssumme. Bieter, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert wurden und daraufhin ein vollständiges und den Angebotsbedingungen entsprechendes Angebot abgeben haben, erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von XX EUR brutto (Phase 1). Bietern, die zur Abgabe eines oder mehrerer überarbeiteter und/oder finalen Angebotes aufgefordert wurden, und daraufhin ein vollständiges und den Angebotsbedingungen entsprechendes Angebot abgegeben haben, wird einmalig eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von weiteren XX EUR brutto (Phase 2) gewährt. Der Anspruch auf die gesamte Entschädigung entfällt, wenn der Bieter den Zuschlag erhält oder ein eingereichtes Angebot zurückzieht. Für die Wertbarkeit, also die Feststellung, ob ein Angebot wertbar, also vollständig ist und den Angebotsbedingungen entspricht, ist der Zeitpunkt der Zuschlagsentscheidung maßgeblich. Die Entschädigungsleistung wird pro Bieter nur einmalig gewährt, auch wenn durch ihn mehr als ein Hauptangebot eingereicht werden sollte. Weitere Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
Postleitzahl: 84034
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]