Unterstützung und Beratung beim Aufbau eines kommunalen Energiemanagements
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kronach
NUTS-Code: DE24A Kronach
Postleitzahl: 96317
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-kronach.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.aumass.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützung und Beratung beim Aufbau eines kommunalen Energiemanagements
Unterstützung und Beratung beim Aufbau eines kommunalen Energiemanagements für verschiedene Liegenschaften des Landkreises Kronach, des Zweckverbandes Schulzentrum und für den Verein "Hilfe für das lernbehinderte Kind" e.V.
Unterstützung und Beratung beim Aufbau eines kommunalen Energiemanagements für verschiedene Liegenschaften des Landkreises Kronach, des Zweckverbandes Schulzentrum und für den Verein "Hilfe für das lernbehinderte Kind" e.V.
- Bestandsaufnahme und Aufbau eines Monitorings
- Begehungen der Liegenschaften und Optimierung der Anlagentechnik
- Vorschlag sinnvoller Investitionen
- Erstellen eines jährlichen Energieberichts mit Optimierungsvorschlagen und Durchführen eines Jahresgesprächs mit Zieldefinitionen
- Schulungen für Nutzer
Betreuung jeder Liegenschaft für die Dauer von 3 Jahren
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Der Antrag ist zulässig, solange die Zentrale Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein
wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Zentrale Vergabestelle die unterlegenen Bieter über
die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15
Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage
vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die
geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages
erkannt und gegenüber der Zentralen Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt
hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den
Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind (§ 160 Abs. 3 GWB).