MVF_PRJSTRG_BvA Referenznummer der Bekanntmachung: MVF_PRJSTRG_BvA
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weidenbach
NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
Postleitzahl: 91746
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lehrmolkerei-triesdorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
MVF_PRJSTRG_BvA
Gegenstand der Ausschreibung ist Vergabe von freiberuflichen Leistungen "Projektsteuerung nach § 2 AHO 2020 für die Projektstufen 1 bis 5, Handlungsbereiche A-E zum Neubau LVFZ (Lehr-, Versuchs- und Fachzentrums) für Milchanalytik mit Labor, Lehre und Büro sowie zur Konversion (Umbau oder Neubau) des Schülerwohnheims mit 100 Betten am Campus MVF (Milchwirtschaftlicher Verein Franken e.V.) Triesdorf.
Milchwirtschaftlicher Verein Franken e.V. Steingruberstraße 10 91746 Weidenbach
Der Milchwirtschaftliche Verein Franken e. V. (MVF) ist Sachaufwandsträger für das Lehr-, Versuchs- und Fachzentrum (LVFZ) für Milchanalytik Triesdorf sowie für die Staatliche Fachschule für Agrarwirtschaft Triesdorf, Fachrichtung Milchwirtschaftliches Laborwesen.
Im LVFZ Triesdorf steht das Thema Milchanalytik im Fokus. Es werden im Ausbildungsberuf zum Milchwirtschaftlichen Laboranten/in Auszubildende für ganz Bayern überbetrieblich ausgebildet. Die Studierenden der Staatlichen Fachschule kommen aus ganz Deutschland und in Ausnahmefällen auch aus dem Ausland in die Bildungsstätte.
Das gesamte Campusareal des MVF besteht aktuell aus den folgenden Gebäuden:
- Gebäude Wohnhaus, Steingruberstraße 12
- Gebäude Lehre, Labore, Büros, Wohnen, Hauptgebäude, Steingruberstraße 10
- Gebäude Lehrmolkerei, Labore, Büros, Lehre, Wohnen, Steingruberstraße 6, 6a
- Gebäude Lehrräume, Steingruberstraße 6
- Gebäude Meister mit Lehr- und Wohnräumen, Steingruberstraße 8
Der Gebäudebestand soll, mit Ausnahme von Gebäude Meister, teilweise oder vollständig, unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Gutachten, rückgebaut und durch Neubauten ersetzt werden.
Das Laborgebäude soll neu gebaut werden. Das derzeitige Gebäude beherbergt sowohl Labore als auch Lehrräume, Büros und das Internat, welches wegen der Lagerung von Gefahrstoffen aus Brandschutzgründen nicht mehr länger aufrecht zu erhalten ist. Die bestehenden Labore entsprechen zudem nicht mehr den aktuellen Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Hygiene. Die vorhandenen Gebäude weisen bezogen auf die künftigen Nutzungen einen Flächenüberhang auf.
In intensiver Abstimmung mit den relevanten Entscheidungs- und Finanzierungsträgern, wie StMELF, LVFZ, LBD, BIBB, Regierung von Mittelfranken, Landratsamt Ansbach ist das folgende Standort Entwicklungskonzept für den Campus MVF Triesdorf beschlossen worden:
>> Neubau LVFZ Labor mit Lehre und Büro im Süden des Campus
>> Neubau/Modernisierung eines Schülerwohnheims mit 100 Betten
>> Erhalt des Gebäudes Meister für die Fachschule (Lehre und Wohnheim)
>> Schaffung einer modernen Lehrmolkerei
>> Rückbau des Wohnhauses
>> Rückbau oder Modernisierung Hauptgebäude nach Prüfung der wirtschaftlichsten Lösung
Die konkrete Umsetzung dieser Maßnahmen soll in einem Wettbewerbsverfahren ermittelt werden. Dabei soll in einem städtebaulichen Ideenteil eine Städtebauliche Planung und Freianlagenplanung zur städtebaulichen Anordnung der Gebäude, zur Erschließung aller genannten Maßnahmen und zur Gestaltung der Freiflächen entwickelt werden.
In einem Realisierungsteil sind dann konkrete Planungen für die den Neubau des LVFZ-Gebäudes mit Labor-, Lehr- und Büroräumen im Süden des Campus und für den Neubau oder für die Modernisierung eines Schülerwohnheims mit 100 Betten zu erarbeiten.
Derzeit werden die Grundlagen für eine Wettbewerbsauslobung erarbeitet.
Leistungsstart und erster Schritt der Projektsteuerungsleistungen ist im Rahmen der Projektvorbereitung das Überprüfen auf Vollständigkeit, Plausibilität und des Erreichens der Projektziele der vom auslobenden Büro ausgearbeiteten Grundlagen sowie das Mitwirken bei der Festlegung der projektspezifischen Rahmenbedingungen zur Durchführung eines Wettbewerbs nach RPW für den städtebaulichen Entwurf des Campus MVF, für die Realisierung des Neubaus des Laborgebäudes mit Lehre und Büro und des Neu- bzw. Umbaus des Schülerwohnheims auf Basis der vorliegenden Machbarkeitsstudie.
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen (Grundleistungen und Besondere Leistungen) der Projektsteuerung gem. § 2 AHO Heft 9 (Stand März 2020), zunächst die Grundleistungen der Projektstufen 1 - 2 einschließlich der zum Vertragsabschluss vereinbarten Besonderen Leistungen der Projektstufen 1 und 2 gem. Anlage 9_VU / Vertragsentwurf.
Die Leistungen der weiteren Projektstufen sowie die weiteren optionalen Besonderen Leistungen (gemäß § 5.3 der Anlage 9_VU / Vertragsentwurf) werden je Leistungsstufe später abgerufen, und zwar ggf. zeitversetzt entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsstufen bzw. einzelne Leistungen der Leistungsstufen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70569
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Internet-Adresse: http://www.dreso.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
siehe Vergabeunterlagen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YB269MZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller dengeltendgemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantragist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weidenbach
Postleitzahl: 91746
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]