Erweiterung und Sanierung des Bürgerheim in Straubing
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung und Sanierung des Bürgerheim in Straubing
Das Spitalgebäude des Bürgerheims am Spitaltor, betrieben von der Bürgerspitalstiftung Straubing, soll im Zuge der Baumaßnahmen saniert werden. Das Areal ist untergliedert in Spitalgebäude, Nord- und Südtrakt sowie Westflügel, und steht fast vollumfänglich unter Denkmalschutz (Bodendenkmalfläche sowie Einzeldenkmale). Das Spitalgebäude als ältester Gebäudeteil reicht zurück bis ins 14. Jhdt.
Die Instandsetzungsmaßnahmen beinhalten die Sanierung des dreigeschossigen Dachstuhles, die Erneuerung der Dacheindeckung, sowie Instandsetzungsmaßnahmen am Mauerwerk und an den Fassaden. Hierfür erforderlich sind nachfolgende Einzelgewerke: Zimmererarbeiten, Dachdeckerarbeiten, Spenglerarbeiten, Rohbauarbeiten, Gerüstarbeiten, Verputzarbeiten, Malerarbeiten.
Spitalgasse 11, 94315 Straubing
Das Spitalgebäude des Bürgerheims am Spitaltor, betrieben von der Bürgerspitalstiftung Straubing, soll im Zuge der Baumaßnahmen saniert werden. Das Areal ist untergliedert in Spitalgebäude, Nord- und Südtrakt sowie Westflügel, und steht fast vollumfänglich unter Denkmalschutz (Bodendenkmalfläche sowie Einzeldenkmale). Das Spitalgebäude als ältester Gebäudeteil reicht zurück bis ins 14. Jhdt.
Die Instandsetzungsmaßnahmen beinhalten die Sanierung des dreigeschossigen Dachstuhles, die Erneuerung der Dacheindeckung, sowie Instandsetzungsmaßnahmen am Mauerwerk und an den Fassaden. Hierfür erforderlich sind nachfolgende Einzelgewerke: Zimmererarbeiten, Dachdeckerarbeiten, Spenglerarbeiten, Rohbauarbeiten, Gerüstarbeiten, Verputzarbeiten, Malerarbeiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.