Kongresshalle Nürnberg - Objektplanung Freianlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000127
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nuernberg.de/internet/referat6/
Abschnitt II: Gegenstand
Kongresshalle Nürnberg - Objektplanung Freianlagen
Die Stadt Nürnberg plant den Ausbau des Rundbaus der Kongresshalle auf dem ehem. Reichsparteitagsgelände in Nürnberg für vorwiegend kulturelle Nutzungen. Hierbei sollen Ermöglichungsräume für Kunst und Kultur (Ateliers, Studios, etc.) sowie ein Interim für die Musik- (Oper) und Tanztheatersparten (Ballett) des Staatstheaters Nürnberg eingerichtet werden. Darüber hinaus soll der Ausbau auch für museale Zwecke und Depotnutzungen dienen.
Gegenstand der Leistungen ist die auf die nachfolgenden Teilbereiche beschränkte Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI für das Vorhabensgrundstück (Plan siehe Anlage):
- Zugänglichkeit, Erschließung & Barrierefreiheit
- Verkehrssicherheit
- Neuordnung ruhender Verkehr (MIV & Fahrräder)
Die Leistungen beziehen sich auf das Umfeld der Kongresshalle und auf deren großen "Innenhof" (=ungebauter eigentlicher Kongressaal). Die beiden "Innenhöfe" der Kopfbauten sind nicht Gegenstand der Planung.
Es ist beabsichtigt, die Leistungen stufenweise zu beauftragen. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gegenstand der Leistungen ist die auf die folgenden Teilbereiche Zugänglichkeit, Erschließung und Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit sowie Neuordnung des ruhenden Verkehrs (MIV, Fahrräder) beschränkte Objektplanung Freianlagen gem. § 38 ff HOAI 2021, LPH 1-9, stufenweise Beauftragung, Plan des Vorhabensgrundstück siehe Anlage.
Die Kongresshalle auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände in Nürnberg besteht im Wesentlichen aus zwei Kopfbauten und dem U-förmigen sog. Rundbau. Keines der Bauteile wurde vollendet. Der jetzige „Innenhof“ mit ca. 25.000 qm Fläche hätte ursprünglich den überdachten Veranstaltungsraum für 50.000 Personen aufnehmen sollen.
Im nördlichen Kopfbau befindet sich das Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände (museale Nutzung), der südliche Kopfbau wird von den Nürnberger Symphonikern genutzt und es befindet sich dort der „Serenadenhof“ für verschiedenste kulturelle Veranstaltungen. Die unteren beiden Geschosse des fünfgeschossigen Rundbaus wurden bis zuletzt von städtischen Dienststellen, Vereinen und der Privatwirtschaft überwiegend als Lager- bzw. Depotflächen genutzt. Die übrigen drei Obergeschosse können vorwiegend aus Brandschutzgründen nicht genutzt werden. Sie wurden bis 2006 vom Großversandhaus Quelle als Weißwarenlager verwendet und stehen aktuell leer.
Der Rundbau soll künftig für vorwiegend kulturelle Zwecke ausgebaut werden. Dies umfasst die Einrichtung von Ermöglichungsräumen für Kunst und Kultur; diese können beispielsweise sein: Ateliers und Studios für die bildende und performative Kunst sowie für musikalische Zwecke.
Ein weiterer möglicher Ausbauzweck besteht in der Einrichtung eines Interims für die Musik- (Oper) und Tanztheatersparten (Ballett) des Staatstheaters Nürnberg sowie der Bedarfe der Staatsphilharmonie Nürnberg einschließlich der ausstattenden Gewerke (Maske, Schneiderei, Requisite etc.) sowie weiterer im Zusammenhang mit dem Betrieb des Staatstheaters erforderlicher Einrichtungen. Darüber hinaus kommt der Ausbau zu musealen Zwecken und für Depotnutzungen in Frage. Die Ermöglichungsräume für Kunst und Kultur sollen vollständig im Bestand abgebildet werden. Die Interimsbedarfe des Staatstheaters (ca. 14.600 qm NUF) können nur im Umfang von ca. 80% im Bestand untergebracht werden. Ca. 20% erfordern einen Ergänzungsbau für Nutzungen, die sehr große Räume bedingen (Zuschauerraum für 800 Personen, Bühne, Orchestergraben, Probebühne etc.) sowie für Nutzungen, die aus funktionalen Gründen zwingend bühnennah sein müssen.
Die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern erfolgt anhand von – ggf. gewichtet – bepunkteten Eignungs-/Auswahlkriterien, die auf der Vergabeplattform bekannt gegeben sind. Aufgefordert werden der Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl und von diesem ausgehend weitere Bewerber in mathematisch absteigender Reihenfolge bis die angegebene Höchstzahl ausgeschöpft ist, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Erfüllen mehrere Bewerber an dem Teilnahmewettbewerb mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Die berufliche Befähigung des Bewerbers und/ oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen (Projektleitung) ist durch die:
Berechtigung zur Führung der geschützten Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitektin“ oder „Landschaftsarchitekt“ gem. Art. 1(1) des Gesetzes über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz -BauKaG) nachzuweisen.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 VgV für Personenschäden über mindestens 1,5 Mio. Euro und für sonstige Schäden über mindestens 1 Mio. Euro. Diese Deckungssummen müssen in jedem Versicherungsjahr mindestens zweifach zur Verfügung stehen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als ein Jahr sein, gerechnet vom Tag der Auftragsbekanntmachung.
Angaben gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV zu den technischen Fachkräften oder den technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Vorlage eines aussagekräftigen Organigramms des Projektteams mit Angaben zu Funktion, Qualifikation und einschlägiger Berufserfahrung.
Die für die Projektleitung vorgesehene Person muss Landschaftsarchitekt/ Landschaftsarchitektin i.S.d. Art. 1(1) BauKaG sein.
Die für die stellv. Projektleitung vorgesehe Person muss Landschaftsarchitekt/ Landschaftsarchitektin i.S.d. Art. 1(1) BauKaG oder Ingenieur/ Ingenieurin (Landschaftsarchitektur) i.S.d. BayIngG sein.
Es ist eine Referenzliste einzureichen, zwei Referenzen können detailliert eingegeben werden. Folgende Angaben sind bei den Referenzen erforderlich: genaue Bezeichnung des Objektes, Erbringungszeitpunkt bzw. Erbringungszeitraum, Zeitpunkt des Abschlusses der vollständigen Leistung bzw. der Leistungsphase 8, Leistungsphasen, Auftraggeber (öffentlicher oder privater Empfänger), Auftragswert, Herstellung Verkehrssicherheit, Neuordnung ruhender Verkehr. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mindestens ein Referenzprojekt vorzulegen.
Gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV wird daraufhingewiesen, dass einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre zurückliegen, sofern diese Leistungen im oder nach dem Jahr 2017 bezogen auf die Leistungsphase 8 vollständig abgeschlossen worden sind. Referenzen, bei denen die Leistungsphase 8 vor dem Jahr 2017 abgeschlossen wurde, werden nicht berücksichtigt.
Referenzliste: Geeignet sind nur Referenzen, die mit den in diesem Verfahren zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Vergleichbar sind nur Leistungen, die § 38 HOAI zugeordnet werden können, wie die verfahrensgegenständlichen Leistungen. Die Referenzleistungen müssen mindestens die Leistungsphasen 2 - 8 i.S.d. § 39 HOAI umfassen. Die Leistungen müssen mindestens bis einschließlich der Leistungsphase 8 vollständig im oder nach dem Jahr 2017 abgeschlossen sein. Die Liste muss mindestens folgende Angaben enthalten: genaue Bezeichnung des Objektes, Erbringungszeitpunkt bzw. Erbringungszeitraum, Zeitpunkt des Abschlusses der vollständigen Leistung bzw. der Leistungsphase 8, beauftragte Leistungsphasen, Auftraggeber (öffentlicher oder privater Empfänger), Auftragswert. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Referenzliste einzureichen.
Berechtigung zur Führung der geschützten Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitektin“ oder „Landschaftsarchitekt“ gem. Art. 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz -BauKaG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren:
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
Sämtliche Vergabe-/ Auftragsunterlagen sind/ werden auf der Vergabeplattform eingestellt. Der Mustervertrag wird seitens der Vergabestelle im Verhandlungsverfahren allen Bietern auf der Vergabeplattform bekanntgegeben.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. Zur Einreichung des Teilnahmeantrags muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die die Teilnahmeantragsabgabe erklärt, angegeben werden. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Die Stadt Nürnberg, die nicht oberste Bundesbehörde ist, macht von der Möglichkeit Gebrauch, die Angebotsfrist mit den Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, in gegenseitigem Einvernehmen festzulegen. Dabei wird allen Bewerbern dieselbe Frist für die Einreichung der Angebote gewährt. Die Bewerber erklären sich durch Abgabe eines Teilnahmeantrages damit einverstanden. Die Angebotsfrist beträgt mindestens 10 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe (§ 17 Abs. 7 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung –VgV)).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]