HA 17 Landshut Jiv
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84034
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-landshut.de
Abschnitt II: Gegenstand
HA 17 Landshut Jiv
Das Klinikum Landshut beabsichtigt die Erweiterung der vorhandenen Kommunikationsplattform. Die bereits im Einsatz befindliche Lösung der Firma Visus soll um weitere Transfervolumina ergänzt werden.
Landshut am Sitz der Auftraggeberin
Das Klinikum Landshut beabsichtigt die Erweiterung der vorhandenen Kommunikationsplattform. Die bereits im Einsatz befindliche Lösung der Firma Visus soll um folgende weitere Transfervolumina ergänzt werden.
JiveX Link Share On – Premise Paket C
JiveX Link Share SMS für Linkaufrufe im Rahmen der 2 – Faktor Authentifizierung
Installation und Customizing
JiveX Upload Basis, Staffel 1 bis 6
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Beschaffung setzt auf ein bestehendes System des gleichen Herstellers auf. Der Einsatz eines anderen Herstellers ist aufgrund von inkompatiblen Schnittstellen und Protokollen technisch nicht möglich. Die Nichtverfügbarkeit von Daten in den jeweiligen anderen Applikationen führen zu Inkonsistenzen der Daten im Rahmen der Behandlung von Patienten. So ist z.B. die volle Integration der medizinischen Befunddokumentation nur im Rahmen der Visus – Lösung (vorhandene Plattform) der Firma Visus möglich. Die Erweiterung setzt direkt auf die vorhandenen, in Betrieb befindlichen Softwarekomponenten von Visus auf und stellt ein geringes Projektrealisierungsrisiko dar. Diese Erweiterung mit dem entsprechenden Leistungsspektrum kann nur mit homogenen Komponenten des gleichen Herstellers erfolgen. Die Erweiterung auf Basis der-Softwaremodule aus technologischen Gründen aber auch wirtschaftliche Erwägungen spielen eine Rolle
Sowohl externe als auch interne Kosten zur betriebsbereiten Einrichtung fallen bei einer Erweiterung weitaus geringer aus. Zusätzlich sind vorhandene Serviceverträge aktiv, deren Kündigung Entschädigungsleistungen zur Folge hätten.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
HA 17 JIV LAndshut
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.visus.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV) sowie der Tag des Vertragsschlusses können zum
Zeitpunkt dieser Bekanntmachung nicht verbindlich veröffentlicht werden. Aus technischen Gründen werden die
entsprechend angegebenen Platzhalter verwendet (s. Ziffern II.1.7, II.2.5, V.2.1, V.2.4). Da das System einen
Nullwert nicht akzeptiert, wurde 1 eingetragen. Hinsichtlich des Datums in Ziffer V.2.1 kann kein in der Zukunft
liegendes Datum eingetragen werden. Der Vertrag wird dennoch frühestens zehn Kalendertage nach dem Tag
der Absendung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5), § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB, abgeschlossen. Ansonsten
wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung in Ziffer VI.4.3 verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist
gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/