Wärmelieferung Sportpark Ost (SPO) Regensburg
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93055
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.das-stadtwerk-regensburg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1c8781
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hitzler-ingenieure.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1c8781
Abschnitt II: Gegenstand
Wärmelieferung Sportpark Ost (SPO) Regensburg
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Lieferung von etwa 37 GWh Nutzwärme zum Zwecke der Schwimmbadwassererwärmung, Beheizung und Warmwasserbereitung im Sportpark Ost innerhalb einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2043 in ausreichender Menge, Temperatur und Leistung sowie in einer
definierten ökologischen Qualität, ausgedrückt durch den Nachweis der primärenergetischen Qualität, der Klimaneutralität am Wärmeübergabepunkt, sowie der Begrenzung des Einsatzes von Verbrennungsprozessen aller Art. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen:
Wärmelieferung einschl. Bau und Betrieb aller hierzu erforderlicher Anlagen und Betriebsgebäude.
Zeißstraße, Flur.-Nr 2367
93055 Regensburg
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Lieferung von etwa 37 GWh Nutzwärme zum Zwecke der Schwimmbadwassererwärmung, Beheizung und Warmwasserbereitung im Sportpark Ost innerhalb einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2043 in ausreichender Menge, Temperatur und Leistung.
Die Aufnahme der Wärmelieferung ist für die KW46/2024 vorgesehen. Die Wärmelieferung in der klimaneutralen angebotenen Form dann spätestens ab KW27/2025. Die Wärmelieferung erfolgt mit einer definierten ökologischen Qualität, ausgedrückt durch den Nachweis der primärenergetischen Qualität, der
Klimaneutralität am Wärmeübergabepunkt zum SPO, sowie der Begrenzung des Einsatzes von Verbrennungsprozessen aller Art auf maximal 60%. Der unmittelbare Einsatz fossiler Energieträger zur Wärmeerzeugung ist ausgeschlossen. Strombezug aus dem vorgelagerten Stromnetz ist zwingend zertifizierter Ökostrom.
Die Klimaneutralität der Wärmeversorgung wird aufgrund dieser Vorgaben in diesem Ausschreibungs-verfahren pragmatisch bemessen nach einem Emissionsfaktor der CO2-Äquivalente der übergebenen Nutzwärme unter maximal 15,0 gCO2eq/kWh gem. AGFW FW309-1:2021 und weiteren klaren objektbezogenen Regelungen. Der Nachweis des Primärenergiefaktors von maximal 0,30 erfolgt ebenso nach AGFW FW309-1:2021 mit klaren objektbezogenen Regelungen. Für den Nachweis der ökologischen Qualität sind auch objektbezogene Werte nach den neuen Regelungen der Richtlinie AGFW FW309 Teil 9 (Mai 2022) zulässig.
Unter den Vorgaben der Leistungsbeschreibung ist auch die Versorgung Dritter zur Verbesserung der Effizienz und Förderfähigkeit der Anlagen zur Nutzung der erneuerbaren Energien möglich. Für die Bereitstellung der Wärme wurde unter den Vorgaben der Ausschreibung eine aus Sicht des Auftraggebers favorisierte Referenzplanung auf Basis eines großen Speichers, bedient durch eine große Solarthermieanlage mit ca. 2.100 m² Aperturfläche und eine auf den Kernwinter beschränkte Biomassefeuerung erstellt. Für die Solaranlage kann nahezu der komplette Parkplatzneubau des SPO verwendet werden.
Die beschriebene Referenzplanung dokumentiert jedoch nur den Weg einer möglichen Lösung und zeigt in diesem Sinne auch eine maximale Belegung des zur Verfügung stehenden Raumangebots der Energiezentrale und der für das WLC verfügbaren Solarflächen, so dass alle anderen Lösungen mit gleicher oder geringerer Fläche auskommen sollten und müssen. Die Referenzplanungen werden in den Ausschreibungsunterlagen technisch beschrieben. Die Bieter sind jedoch nicht verpflichtet, ein Angebot auf der Grundlage der Referenzplanung zu unterbreiten. Auch andere technische Lösungen werden ermöglicht, sofern sie die Vorgaben der Leistungsbeschreibung an den Kostenrahmen über 20a Vertragszeitraum und die ökologische Qualität einhalten und im Rahmen der Vorgaben der Leistungsbeschreibung und des Baurechts realisierbar sind. Hauptleistung des WLC ist neben der Wärmelieferung auch die Planung, der Bau und der Betrieb der Wärmeerzeugungsanlagen einschließlich der Wärmeanbindung und der Objektübergabestation, sowie der Bau und Unterhalt zur Wärmelieferung notwendiger Betriebsgebäude nach den Vorgaben der Leistungsbeschreibung.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert ausschließlich elektronisch, vorrangig über die unter 1.3) genannte Vergabeplattform.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister für juristische Personen, sofern eine Eintragungspflicht besteht.
- Eigenerklärung Bezug Russland
- Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre insgesamt (2020, 2021, 2022)
- Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre im Bereich Wärmelieferung (2020, 2021, 2022)
- Hinsichtlich der finanziellen Leistungsfähigkeit wird verlangt, dass die Unternehmen gemeinschaftlich für die Vertragsdurchführung haften.
- Nennung von Referenzen mit folgenden Mindestanforderungen:
Insgesamt 3 Referenzprojekte der letzten drei Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022), abgeschlossene oder bestehende gewerbliche Wärmelieferung an Dritte mit einem Volumen jeweils mindestens 1,0 GWh/a Wärmelieferung
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §123,124 GWB
- Eigenerklärung: Vorlage von Verpflichtungserklärungen aller vorgesehenen Nachunternehmen oder Erklärung über alleinige Leistungserbringung.
- Verpflichtungserklärung zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in B.-W. (LTMG)
- Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
- Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit
- Verpflichtung zur gewissenhaften Erfüllung von Obliegenheiten nach dem Verpflichtungsgesetz
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber vor Abgabe der Bewerbung unverzüglich schriftlich über das Vergabeportal darauf hinzuweisen. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß eingereicht worden sind.
Wird von Unternehmen eine Einzelbewerbung und zugleich eine Bewerbung mit anderen Unternehmen in einer Bewerbergemeinschaft eingereicht, stellt dies i.d.R. einen Verstoß gegen den Grundsatz des Geheimwettbewerbs dar, was grundsätzlich zum Ausschluss zumindest der Einzelbewerbung führt. Ebenso
stellt eine Mehrfachbewerbung als Mitglied mehrerer Bewerbergemeinschaften i.d.R. ein Verstoß dar, was grundsätzlich zum Ausschluss aller Bewerbergemeinschaften führt. Es obliegt in solchen Fällen dem Unternehmen bzw. der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen, dass keine vergaberechtlich unzulässige
Wettbewerbsverzerrung vorliegt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
— Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
— Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB).
Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten:
— Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).