Lizenzen Microsoftsoftware - RoMed Kliniken Rosenheim Referenznummer der Bekanntmachung: INVP-087-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.agkamed.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lizenzen Microsoftsoftware - RoMed Kliniken Rosenheim
Auftragsgegenstand ist die Beschaffung neuer Microsoft Office Lizenzen im Rahmen der Konditionsvereinbarung vom Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) und Microsoft [Mantelvertrag U7765287]. Ebenfalls Gegenstand dieser Ausschreibung sind damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen sowie der Abschluss von Folgeverträgen zu den bestehenden Lizenzen des Auftraggebers.
RoMed - Kliniken der Stadt und des Landkreises Rosenheim Pettenkoferstraße 10 83022 Rosenheim, RoMed Prien Harasser Straße 61-63 83209 Prien a. Chiemsee, Wasserburg Krankenhausstraße 2 83512 Wasserburg am Inn, Bad Aibling Harthauser Straße 16 83043 Bad Aibling
Auftragsgegenstand ist die Beschaffung neuer Microsoft Office Lizenzen im Rahmen der Konditionsvereinbarung vom Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) und Microsoft [Mantelvertrag U7765287]. Ebenfalls Gegenstand dieser Ausschreibung sind damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen sowie der Abschluss von Folgeverträgen zu den bestehenden Lizenzen des Auftraggebers.
In der Vergangenheit wurden durch den Auftraggeber und dessen Abrufberechtigen Einheiten Lizenzprodukte aus einem Microsoft Enterprise Agreement (MS EA) und dem Microsoft Select Plus Vertrag bezogen ; rechtlich handelt es sich dabei um einen Beitritt zu einem vom Bundesministerium des Innern, Bau und Heimat (BMI) mit der Fa. Microsoft Ireland Operations Limited gesondert ausgehandelten Volumenvertrag (Konditionenvertrag) bezogen. Ziel dieses Vertrages ist die Standardisierung der Arbeitsplätze sowie eine einheitliche und kostengünstige Softwarebeschaffung von Microsoft-Lizenzen und weiterer Hersteller für die öffentlichen Einrichtungen.
Die RoMed-Kliniken sind bereits in dem Volume Licensing von Microsoft registriert. Im Rahmen des Auftragsgegenstandes wird ein Handelspartnerwechsel angestrebt, da die aktuellen Lizenzprogramme zum 28.02.2023 auslaufen.
Alle definierten Bezugsberechtigten Einrichtungen:
Kliniken der Stadt -und des Landkreises Rosenheim GmbH; Pettenkoferstraße 10; 83022 Rosenheim
RoMed Prien; Harasser Straße 61-63; 83209 Prien a. Chiemsee;
Wasserburg; Krankenhausstraße 2; 83512 Wasserburg am Inn
Bad Aibling; Harthauser Straße 16; 83043 Bad Aibling
Es wird ein Dienstleister gesucht, welcher folgende Leistungen übernimmt:
- Beratung bezüglich der rechtskonformen und wirtschaftlichen Nutzung der zu beschaffenden Lizenzen und Dokumentation
- Zur Verfügung stellen der zu beschaffenden Lizenzen
- Unterstützung des Auftraggebers bei der Nutzung von sämtlichen Portalen der Firma Microsoft
- Information des Auftraggebers über vertragsrelevante Änderungen, insbesondere über BMI-Vertragsänderungen, Änderungen von Lizenzbestimmungen etc.
- Unterstützung des Auftraggebers bei der Einlösung von möglichen Benefits
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD3YWV7Y4VWM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.