Neubau/Ersatzbau oder Sanierung/Erweiterung Arberlandklinik Zwiesel (ALK-ZWI) – Objektplanung Freianlagen, Lph. 1–9 gemäß §§ 38 ff. HOAI
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zwiesel
NUTS-Code: DE229 Regen
Postleitzahl: 94227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.arberlandkliniken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau/Ersatzbau oder Sanierung/Erweiterung Arberlandklinik Zwiesel (ALK-ZWI) – Objektplanung Freianlagen, Lph. 1–9 gemäß §§ 38 ff. HOAI
Die Arberlandkliniken sind ein selbstständiges Kommunalunternehmen mit den beiden Klinikstandorten Zwiesel und Viechtach. Sie stellen die Grund-, Regel- und Notfallversorgung für die Bevölkerung im Landkreis Regen und das Umland sicher.
Seitens der Arberlandkliniken ist der Neubau der Klinik an der Arberlandstraße 1 in Zwiesel geplant. Hierzu ist beabsichtigt, mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (bauabschnitts- und stufenweise) zu beauftragen:
Objektplanung Freianlagen, Lph. 1–9 gemäß §§ 38 ff. HOAI
AUSDRÜCKLICHER HINWEIS: Arberlandkliniken und Fördermittelgeber befinden gegenwärtig im Abstimmungsprozess zur Bewertung der Varianten 1–3, die unter Ziffer II.2.4) näher beschrieben sind.
Der Auftraggeber bedient sich eines Verfahrensbetreuers zur operativ-technischen Durchführung des Vergabeverfahrens:
HITZLER INGENIEURE – Hitzler Ingenieur e.K., Weimarer Straße 32, 80807 München
Arberlandstraße 1
94227 Zwiesel
— Aufgabenstellung
Seitens des Kommunalunternehmens Arberlandkliniken ist der Neubau der Klinik an der Arberlandstraße 1 in Zwiesel geplant. Aufgrund der komplexen Situation – der Verbindung des heterogenen Baubestandes mit der anspruchsvollen Topographie – wurde im Rahmen der erarbeiteten Zielplanung eine Variantenprüfung mit unterschiedlichen Lösungsansätzen vorgenommen. Das Ergebnis der Zielplanung ist, dass eine weitere Nutzung des Bestandes aus wirtschaftlicher und funktionaler Sicht nicht zu empfehlen ist. Eine in jeglicher Hinsicht nachhaltige Lösung könne nur mit einem vollständigen Ersatzbau erreicht werden. Dabei sei sowohl der Ersatzneubau des Klinikums in einem Zug (Variante 1), als auch die Aufteilung in Bauabschnitte (Variante 2) in Verbindung mit der derzeitigen Bestandssituation realisierbar.
Zum jetzigen Zeitpunkt steht jedoch noch nicht fest, ob der Fördermittelgeber diese Einschätzung teilt. Vor diesem Hintergrund muss aktuell als Variante 3 die Möglichkeit der Kliniksanierung im Bestand offen bleiben. Für diesen Fall sind vorerst Kosten und Termine von Variante 2 (siehe unten) anzunehmen, ohne dass diese bislang vertieft betrachtet worden wären. Der Auftraggeber wirkt nachdrücklich darauf hin, dass zumindest mit Aufforderung zur Angebotsabgabe behördlicherseits eine Entscheidung über die Sanierungsoption gefallen ist. Die Eignungskriterien im Teilnahmewettbewerb sind dementsprechend offen gestaltet.
Die anstehenden Entscheidungsprozesse können es erforderlich machen, während des Vergabeverfahrens auf die jeweilige Situation zu reagieren, sowohl was die Konkretisierung des Inhalts als auch den zeitlichen Ablauf des Vergabeverfahrens anbelangt. Denkbar ist aber auch, dass eine finale Entscheidung über die zu realisierende Variante erst nach Zuschlagserteilung fallen kann. In diesem Fall sind die Varianten als Optionen im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB zu verstehen.
Variante 1 und 2 gestalten sich wie folgt:
Variante 1
— Bauabschnitt 1: Neubau Parkhaus und Neubau Klinikum
— Bauabschnitt 2: Neubau Praxen/Kita/Appartements und Sanierung Bestand
Variante 2
— Bauabschnitt 1: Neubau Parkhaus und Neubau Klinikum (Funktionen)
— Bauabschnitt 2: Neubau Klinikum (Pflege)
— Bauabschnitt 3: Neubau Praxen/Kita/Appartements und Sanierung Bestand
— Nutzfläche und Kosten
Die im Rahmen der Zielplanung ermittelte Nutzfläche beträgt:
— Variante 1: 13.604,40 m²
— Variante 2: 13.751,60 m²
Die Gesamtkosten (Kgr. 200-700) wurden über die KFA-Methode (inkl. Berücksichtigung einer Baupreissteigerung) geschätzt:
— Variante 1: 238,1 Mio. EUR brutto
— Variante 2: 284,6 Mio. EUR brutto
Weitere Informationen zur geplanten Maßnahme sind der Zielplanung zu entnehmen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt wird.
— Terminziele
Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen aktuell vor, wobei die terminliche Fertigstellung stark von der Aufnahme ins Jahreskrankenhausbauprogramm abhängt:
— Leistungsbeginn: Mai 2023
— Fertigstellung Variante 1: Ende 2032
— Fertigstellung Variante 2: Ende 2035
— angestrebte Auftragsvergabe
Es ist beabsichtigt, mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen bauabschnitts- und stufenweise zu beauftragen:
Objektplanung Freianlagen, Lph. 1–9 gemäß §§ 38 ff. HOAI.
Zunächst werden nach baulogistischer Abfolge der Bauabschnitte in der Beauftragungsstufe 1 die Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) gemäß § 39 HOAI beauftragt. Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen je Bauabschnitt ist optional möglich (vgl. Ziffer II.2.11). Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen besteht nicht.
Jeder Bauabschnitt setzt sich aus vier Beauftragungsstufen zusammen, die bauabschnitts- und stufenweise abzurufen sind:
— Beauftragungsstufe 1: Leistungsphase 1 + 2 gemäß § 39 HOAI
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 3 + 4 gemäß § 39 HOAI
— Beauftragungsstufe 3: Leistungsphase 5–7 gemäß § 39 HOAI
— Beauftragungsstufe 4: Leistungsphasen 8 + 9 gemäß § 39 HOAI
— ggf. Besondere Leistungen gemäß Anlage 11 HOAI
Die Beauftragung der vorgenannten Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen und/oder Besonderen Leistungen ist je Bauabschnitt optional möglich, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau/Ersatzbau oder Sanierung/Erweiterung Arberlandklinik Zwiesel (ALK-ZWI) – Objektplanung Freianlagen, Lph. 1–9 gemäß §§ 38 ff. HOAI
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80583
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).