EU-weite Ausschreibung der Reinigung und optischen Inspektion der Sickerwasserleitungssysteme auf den Deponien Nördlingen und Binsberg
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Donauwörth
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.awv-nordschwaben.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Reinigung und optischen Inspektion der Sickerwasserleitungssysteme auf den Deponien Nördlingen und Binsberg
Reinigung und optische Inspektion der Leitungssysteme auf den Deponien Binsberg und Nördlingen.
Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Unter Ziffer II.2.4) sind die wesentlichen vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und die wichtigsten Rahmenbedingungen dargestellt.
Deponien Binsberg und Nördlingen
– Viermal jährliche Hochdruckreinigung der Sickerwasserleitungen an beiden Deponiestandorten;
– Einmaljährliche TV-Inspektion der Sickerwasserleitungen an beiden Deponiestandorten;
– Dichtheitsprüfung der Sickerwasservollrohre auf der Deponie Binsberg (zwei Durchgänge während der Vertragslaufzeit).
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich max. zweimal um ein weiteres Jahr (bis maximal zum 30.05.2030), wenn er nicht spätestens bis zum 31.12.2027 bzw. 31.12.2028 vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoptionen).
Für die Angebotserstellung wird eine Besichtigung der Deponiestandorte für die Bieter verpflichtend vorgegeben. Zur Abstimmung eines Termins können sich die Bieter an Frau Fischer wenden ([gelöscht]).
Eine nicht durchgeführte Besichtigung führt zum Ausschluss des Angebots aus der Wertung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
– Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden.
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2020 bis 2022 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre (2022 ggf. geschätzt);
– Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters oder der Hausbank), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Durchführung von Kanal- oder Schachtreinigungsleistungen;
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Durchführung von Kanal-TV-Inspektionen;
– Fachkundenachweis zu:
o Fachbetrieb gemäß AwSV/WHG;
o Sachkundenachweis Dichtheitsprüfung „geprüfte Kanalfachkräfte“;
o Kanalinspektion gem. DWA-M749-2.
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Durchführung von Kanal- oder Schachtreinigungsleistungen auf mindestens zwei Deponiestandorten. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2019 bis 2022 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s, mit Angabe der Leistung und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Durchführung von Kanal-TV-Inspektionen auf mindestens zwei Deponiestandorten. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2019 bis 2022 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s, mit Angabe der Leistung und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
– Fachkundenachweis zu:
o Fachbetrieb gemäß AwSV/WHG;
o Sachkundenachweis Dichtheitsprüfung „geprüfte Kanalfachkräfte“;
o Kanalinspektion gem. DWA-M749-2.
Die Vorlage von vergleichbaren Nachweisen ist grundsätzlich zulässig. Die Vergleichbarkeit/Gleichwertigkeit ist jedoch durch den Bieter darzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeinformationssystem „ELViS“ der Auftragsplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform „ELViS“ erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.