Generalsanierung Grundschule Oberschneiding - Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI - Leistungsphasen 5-9 Referenznummer der Bekanntmachung: 408 OS Schule_VgV_ARC
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberschneiding
NUTS-Code: DE22B Straubing-Bogen
Postleitzahl: 94363
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oberschneiding.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Grundschule Oberschneiding - Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI - Leistungsphasen 5-9
Generalsanierung Grundschule Oberschneiding - Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI - Leistungsphasen 5-9
Die Grundschule Oberschneiding an der Waltinger Straße 8 in Oberschneiding wurde 1982 erbaut und seitdem nicht saniert. Lediglich Reparaturarbeiten und regelmäßige Instandsetzungsarbeiten wurden durchgeführt. Außerdem wurde 2012 im Untergeschoss ein Kinderhort installiert und im Jahre 2019 die Heizzentrale erneuert. Die Gemeinde Oberschneiding plant nun die Generalsanierung der Grundschule. Es sind neben den Sanierungs- und Erneuerungsarbeiten diverse Umbauten und Nutzungsänderungen vorgesehen. Maßnahmen zur energetischen Sanierung, Barrierefreiheit, Brandschutzsanierung, Gebäudetechnik, etc. sind vorzunehmen. Die Kostenberechnung für die Gesamtmaßnahme beläuft sich auf rd. 5,8 Mio. € brutto (Stand 09/2021). Die baurechtliche Eingabeplanung ist in 11/2021 erfolgt. Es wurden Fördermittel nach FAG, differenziert nach den Bauteilen Schule und Mehrzweckhalle, beantragt. Die Gemeinde hat neben der FAG Förderung noch Fördermittel für stationäre raumlufttechnische Anlagen bei der Bafa beantragt. Geplant ist zudem die Beantragung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Nichtwohngebäude über die KfW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Deggendorf
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.