Projektsteuerung zur Umgestaltung Plärrer in Nürnberg Referenznummer der Bekanntmachung: 2022004221
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nuernberg.de/internet/stadtplanung/
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung zur Umgestaltung Plärrer in Nürnberg
Der Plärrer ist heute sowohl als Verkehrsknotenpunkt von Individualverkehr und ÖPNV, als auch als Stadtraum zwischen Gostenhof und Altstadt von zentraler Bedeutung. Alle bisherigen Maßnahmen auf diesem Platz richteten sich vor allem nach den infrastrukturellen und verkehrlichen Erfordernissen. Bedingt durch diese komplexen Anforderungen traten alle anderen Ansprüche, die an einen derart zentralen Stadtraum zu stellen wären, wie die Nutzung als Stadtplatz, als Begegnungsraum oder zu Repräsentationszwecken, in den Hintergrund. Als Folge dieser ausschließlich verkehrstechnischen Sichtweise der 1970er Jahre entstand ein Ort, der vom Verkehr dominiert wird und sowohl gestalterisch als auch funktional unbefriedigend ist. Eine übergeordnete, sich am menschlichen Maß orientierende Konzeption, die all diese Elemente integriert und ordnet, fehlt.
Da die Decke des U-Bahnbauwerks unter dem Plärrer sanierungsbedürftig und die Abdichtung hinterläufig ist, muss diese vollständig freigelegt werden. Die notwendigen Bauarbeiten sind der Anlass für die Umgestaltung des Plärrers.
Nürnberg
Für das Projekt Umgestaltung des Plärrers Nürnberg werden Projektsteuerungsleistungen nach Heft 9 der AHO 2021, Projektstufen 1 – 5, benötigt.
Zusätzlich sollen folgende besondere Leistungen angeboten werden:
•Abstimmung und Koordination aller Spartenträger
•Koordinierung der Zuschussgeber und Mitwirkung bei den erforderlichen Anträgen und Nachweisen.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt:
Stufe1: Projektstufen 1-2 nach AHO
Stufe 2: Projektstufen 3-5 nach AHO
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Stufe 1 beauftragen.
Der AG ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung (Stufe 2) frei; ein Anspruch auf
Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Für das Projekt Umgestaltung des Plärrers Nürnberg werden Projektsteuerungsleistungen nach Heft 9 der AHO 2021, Projektstufen 1 – 5, benötigt.
Zusätzlich sollen folgende besondere Leistungen angeboten werden:
•Abstimmung und Koordination aller Spartenträger
•Koordinierung der Zuschussgeber und Mitwirkung bei den erforderlichen Anträgen und Nachweisen.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt:
Stufe1: Projektstufen 1-2 nach AHO
Stufe 2: Projektstufen 3-5 nach AHO
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Stufe 1 beauftragen.
Der AG ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung (Stufe 2) frei; ein Anspruch auf
Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projektsteuerung zur Umgestaltung Plärrer in Nürnberg
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt wurden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Vertrag wirksam geschlossen wurde. Der Vertrag
kann frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die Vergabeentscheidung
an die betroffenen Bieter erteilt werden. Eine etwaige Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann
nur in einem Nachprüfungsverfahren und nur innerhalb vom 30 Kalendertagen ab der vorgenannten
Bieterinformation, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der
Auftraggeber den Vertragsschluss im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.