Baumeisterarbeiten - Neubau Wasserwerk Nord Los 1 Referenznummer der Bekanntmachung: 244006AL01
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Postleitzahl: 86529
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-sob.de/Home.html
Abschnitt II: Gegenstand
Baumeisterarbeiten - Neubau Wasserwerk Nord Los 1
Baumeisterarbeiten, Erdarbeiten, Entwässerungsarbeiten, Stahlbetonarbeiten, Dacharbeiten, Bodenbelagsarbeiten, Malerarbeiten, Metallbauarbeiten / Dach, freistehende Edelstahltanks als Wasserkammern, Außenanlagen
Neuburger Straße 36
Derzeit betreiben die Stadtwerke Schrobenhausen nördlich des Stadtgebietes die Aufbereitung Nord, den Hochbehälter Nord und die Druckerhöhungsanlage Nord. Die Anlagen sind aktuell in jeweils einem eigenen Gebäude untergebracht. Im Rahmen des Neubaus des Wasserwerks Nord werden Aufbereitung, Hochbehälter und Pumpwerk in einem Gebäude zusammengefasst. Die beiden Wasserkammern mit einem Speichervolumen von jeweils 750 m³ werden als freistehende, in sich abgeschlossene Edelstahltanks ausgeführt. Darüber hinaus werden im Gebäude eine Aufbereitungsanlage für Eisen und Mangan, bestehend aus mehreren Kesseln und ein Pumpwerk mit Druckkesseln untergebracht. Das Gebäude wird in Massivbauweise aus Stahlbeton erstellt. Das Dach wird mit einer Stahlkonstruktion ausgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Annulierung ohne vorherige Auftragsbekanntmachung
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird unter der ID AV1C8318-EU unter folgendem Link:
https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1c8318-eu
weitergeführt.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
§ 160 (3) GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit - 1. - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - 2. - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - 3. - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - 4. - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.