Lieferung von Weichen mit Antrieben, Kreuzung, Gleisverbindungen, sowie Weichensteuerungen, -heizungen, Gleisschaltmittel, Signalisierung
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wvv.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.wvv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Weichen mit Antrieben, Kreuzung, Gleisverbindungen, sowie Weichensteuerungen, -heizungen, Gleisschaltmittel, Signalisierung
Konstruktion, Herstellung und Lieferung von Weichen mit Antrieben, Gleiskreuzung- , Gleisverbindungen, sowie Weichensteuerungen, -heizungen, Gleisschaltmittel, Signalisierung, Elektromontage (nebst allen dazugehörigen Hilfs- und Nebenleistungen, wie Projektierung, Transport, Inbetriebnahme/-setzung, Schulung, Dokumentation etc.)
DE-97070 Würzburg
A) Weichenanlagen („Muss-Anforderung“)
Konstruktion, Herstellung und Lieferung der Weichenanlage „Dallenbergbad“ für Nennspurweite 1000mm, der zugehörigen Weichensteuerung und -antrieben, -heizungen, der zugehörigen Gleisschaltmittel, der zugehörigen Signalisierung nach BOStrab.
Projektbezeichnung: Weichenanlagen „Dallenbergbad“, bestehend aus:
1 Flachbettweiche mit zugehöriger Weichensteuerung und den zugehörigen Komponenten elektrohydraulischer Antrieb, Weichenheizungen, Weichensignalisierungen, Gleisschaltmittel, Funkempfänger, Verkabelung in vorhandenen Rohren, Elektromontage und Inbetriebsetzungsmaßnahmen.
1 Flachbettweiche mit mechanischen Antrieb inklusive zugehörigen Weichenheizungen, Verkabelung in vorhandenen Rohren, Elektromontage und Inbetriebsetzungsmaßnahmen,
1 Tiefrillenkreuzung,
Weichenverbindungsgleise (Anschlussgleise) mit min. Radius ca. 25m.
Die Beschaffung umfasst für die Weichensteuerung und mechanische Umstellvorrichtungen zudem die Durchführung des Verfahrens für eine unvollständige Maschine nach Artikel 13 der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Mai 2006 (Maschinenrichtlinie) unter Berücksichtigung der Richtlinie 2014/35/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014 (Niederspannungsrichtlinien), Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlamentes sowie unter Berücksichtigung des Rates vom 26. Februar 2014 (EMV-Richtlinie).
Dieser Leistungsumfang ist als Muss- Anforderung vom Bieter im Angebot abzubilden.
B) Instandhaltungskonzept („Muss- Anforderung“)
Mit Angebotsabgabe ist ein Instandhaltungskonzept vorzuweisen, welches die Instandhaltungsstrategie der Würzburger Straßenbahn GmbH (siehe Lastenheft) abbildet.
Dieser Leistungsumfang ist als Muss- Anforderung vom Bieter im Angebot abzubilden.
C) Konformitätsbewertung gemäß Artikel 12 der Richtlinie 2014/35/EU („Kann- Anforderung“)
Ebenso sind für die Zungenvorrichtungspaare mit Weichensteuerungen sowie mechanische Umstellvorrichtungen inklusive der zugehörigen Komponenten vom Hersteller oder dessen Bevollmächtigten ein geeignetes Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Artikel 12 der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Mai 2006 (Maschinenrichtlinie) unter Berücksichtigung der sonstigen Herstellerpflichten aus weiteren EU-Richtlinien.
Dieser Leistungsumfang stellt eine Kann- Anforderung dar. Angebote, die ohne diese Leistungsposition C) abgegeben werden, werden ebenfalls bewertet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerber mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Handelsregisterauszugs (nicht älter als August 2022); Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebot die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Bankauskunft, aus der sich Informationen zur Dauer der Geschäftsbeziehung und mögliche Unregelmäßigkeiten im Geschäfts- und Zahlungsverhalten sowie eine Einschätzung der finanziellen Verhältnisse/Bonität und die grundsätzliche Bereitschaft zur Finanzierung des Auftrags ergeben (bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft)
2. Umsätze des Unternehmens in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich des Auftrags in Euro (bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft).
3. Jahresabschlüsse der letzten 3 Geschäftsjahre (bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft)
4. Vorlage einer Kopie bestehender Versicherungsnachweise (bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft) und Eigenerklärung, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall bereit und in der Lage ist, auf eigene Kosten Versicherungen im nachstehenden Umfang abzuschließen und den Abschluss gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen:
— Betriebs- und Produkt-Haftpflicht-Versicherung mit einer Deckungssumme von mind. [Betrag gelöscht] EUR, zweifach maximiert,
— Umwelthaftpflicht-Versicherung mit einer Deckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR, einfach maximiert,
— Inbetriebnahme-, Montageversicherung (mindestens nach AMoB/GDV).
—Die Versicherungsdeckung der Betriebs-, Produkt,- und Umwelthaftpflicht muss ab Vertragsabschluss bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist aufrechterhalten werden. Sie muss die Haftung des Auftragnehmers für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdecken. Die Versicherungsdeckung der Inbetriebnahme-, Montageversicherung muss ab Vertragsabschluss in Höhe des Festpreises bis zur erfolgreichen Abnahme des Gleisdreieckes durch den Auftraggeber aufrechterhalten werden. Der Auftraggeber ist als Begünstigter in der Inbetriebnahme- bzw. Montageversicherung und der Haftpflichtversicherung für seine Interessen und Rechte mit zu versichern.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des offenen Verfahrens die Bestätigung einer entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall durch im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zugelassene Versicherungsunternehmen zu verlangen.
Bedingung für die Teilnahme ist, die Abgabe einer Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und die Auftragsausführung nach § 128 Abs. 1 und 2 GWB erfolgt (siehe Formblatt Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer).
Weitere Voraussetzung ist die Befähigung zur Berufsausübung nach III.1.1 und die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit unter Berücksichtigung der nach III.1.2 geforderten Angaben.
siehe Dokumente zum Vergabeverfahren
siehe Dokumente zum Vergabeverfahren
Es bestehen keine Beschränkungen
Abschnitt IV: Verfahren
Würzburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftraggeber im Rahmen der Vergabe des öffentlichen Auftrages erfolgt im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt hierbei auf den Rechtsgrundlagen des Art. 6 Abs. 1 lit. b), c), e) und f) DSGVO. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und weitere am Verfahren für den Auftraggeber tätige Behörden oder Unternehmen verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren und geben diese nicht an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Weitere Auskünfte zum Datenschutz und die Betroffenenrechte sind unter dem Link: https://www.wvv.de/de/media/downloads/downloadcenter/hauptnavigation/mobilitaet/2018-06-25-informationspflichten-ds-hinweis_wsb.pdf einsehbar. Der Bieter ist verpflichtet die vorstehenden Hinweise denjenigen betroffenen Personen in Textform (§ 126b BGB) zur Verfügung zu stellen, deren personenbezogene Daten er im Rahmen des Vergabeverfahrens an den Auftraggeber übermittelt oder in sonstiger Weise zur Verfügung stellt. Dies hat innerhalb eines Monats ab Übermittlung oder sonstiger Zurverfügungstellung der personenbezogenen Daten zu erfolgen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).