VE02 - Generalsanierung Grundschule Rain - Interimsschulgebäude Containeranlage Referenznummer der Bekanntmachung: 05_B
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rain
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86641
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.grundschule-rain.de/
Abschnitt II: Gegenstand
VE02 - Generalsanierung Grundschule Rain - Interimsschulgebäude Containeranlage
Erstellen der Containeranlage,
Be- und Entwässerung,
Heizleitungsanschluss
Nutzfläche ca. 1.420 m²
54 m x 14,56 m x 5,50m
Grundschule Rain In der Bleiche 86641 Rain Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Erstellen der Containeranlage,
Be- und Entwässerung,
Heizleitungsanschluss
Nutzfläche ca. 1.420 m²
54 m x 14,56 m x 5,50m
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
VE02 - Generalsanierung Grundschule Rain - Interimsschulgebäude Containeranlage
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu-Isenburg
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63263
Land: Deutschland
Kran, Elektro, Transport
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY60WX
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.