TNW_Erweiterung Grundschule Wolfsegg_LP 5-9 Referenznummer der Bekanntmachung: 2210
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfsegg
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
Postleitzahl: 93195
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wolfsegg.de
Abschnitt II: Gegenstand
TNW_Erweiterung Grundschule Wolfsegg_LP 5-9
Die Gemeinde Wolfsegg beabsichtigt die Erweiterung der Grundschule zur Nutzung als Ganztagsschule, im Rahmen dieser Maßnahme wird auch der Allwetterplatz verlegt werden. Die Eingabeplanung ist bereits erfolgt, mit dieser Bekanntmachung werden die Leistungsphasen 5-9 der Leistungsbilder Objektplanung Gebäude und Innenräume und Freianlagen stufenweise vergeben. Die Kosten der KG 200-700 liegen laut Kostenberechnung bei [Betrag gelöscht] EUR brutto. Mit den Leistungen ist im Anschluss an das Verfahren zu beginnen.
93195 Wolfsegg Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die
Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Um die Grundschule Wolfsegg auch als Ganztagsschule nutzen zu können, ist für 2023 ein zweigeschossiger Anbau an das bestehende Schulgebäude geplant. Im Zuge dieser Baumaßnahme werden, neben den Räumen für die offene Ganztagsschule - Räume für Kurz- und Langgruppen, Ruheraum und Materiallager - auch eine Verteilerküche, sowie einen Speisesaal mit den jeweils erforderlichen Nebenräumen errichtet. Darüber hinaus werden noch zusätzliche Gruppen- und Differenzierungsräume geschaffen, um den aktuell bestehenden Fehlbedarf an Flächen in der Grundschule zu verringern.
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Entwurfskonzept:
Der neue Baukörper wird im Abstand von 1,75 Meter parallel zum einhüftigen Bestandsgebäude errichtet, somit gelingt es, die Verkehrsflächen sehr gering zu halten und die Bestandsfläche für Alt- und Neubau zu nutzen. In der Verbindungszone befindet sich die zukünftige Haupterschließung in Form einer einläufigen Treppe. In diesem Bereich über dem Obergeschoss wird ein Lichtband verbaut, um diese Innenraumzone ausreichend zu belichten und hier einen hellen, lichtdurchfluteten Flurbereich zu schaffen.
Um das Schulgebäude optimal erschließen zu können, werden nach Rücksprache mit der Bauherren Schaft und der Schulleitung 2 Zugänge geschaffen. Die barrierefreie Erschließung des Gebäudekomplexes ist für beide Eingangsbereiche, Nordost und Südwest gegeben. Im Nordosten wird eine Rampe verbaut, im Südwesten erfolgt die Erschließung auf Mehrzweckhallenniveau, das 54 cm über dem Erdgeschoss liegt. Mit dem geplanten Aufzug im Innern des Gebäudes ist auch für diesen Eingang, sowie für das gesamte Gebäude, einschließlich Mehrzweckhalle mit Umkleidetrakt, die Barrierefreiheit gewährleistet.
Der zweigeschossige Neubau wird als Massivbau mit Satteldach errichtet, der angebaute Speisesaal ist eingeschossig geplant und erhält ein flach geneigtes Foliendach mit Kiesschüttung. Die Beschattung im EG wird durch ein 1,75 m auskragendes Vordach, sowie durch innenliegende Vorhänge gewährleistet, im OG sorgen im Sturz verbaute Jalousien für den erfolgreichen Sonnenschutz. Um eine optimale Belüftung und eine ausreichende Luftraumreinhaltung / Innenraumhygiene in allen Räumen zu gewährleisten, ist im Neubau eine Lüftungsanlage geplant, für die Belüftung im Bestand sind dezentrale Lüftungsgeräte vorgesehen. Für die Wärmeversorgung von Alt- und Neubau wird im Anschluss an die bestehende Mehrzweckhalle eine neue Hackschnitzelheizung mit Spänebunker errichtet.
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Angedachter Bauablauf:
Mit dem geplanten Baubeginn im Herbst 2023 wird als erstes der Neubau im Abstand von 1,75 m zum Bestandsgebäude komplett errichtet. Der Schulbetrieb kann während dieser Bauphase ohne wesentliche Einschränkungen aufrechterhalten werden, der Zugang zum Gebäude kann über den vorhandenen Zugang Kirchstraße sichergestellt werden. Um im zweiten Schritt den Zusammenschluss von Alt und Neubau herstellen zu können, wird im Vorfeld im Bestands Flur des Schulgebäudes eine durchlaufende stabile, dichte Staubschutzwand errichtet, damit der Schulbetrieb durch die Bauarbeiten möglichst wenig gestört wird. Lärmintensive arbeiten Komma wie das Öffnen der Bestandsfassade, werden in den Ferien durchgeführt, gegebenenfalls wird von der Schulleitung auch ein Land Schulaufenthalt für diesen Zeitraum in Erwägung gezogen. Parallel zum Neubau erfolgt der Anbau, Heizung, Spänebunker und Lagerraum Komma an die bestehende Mehrzweckhalle. Nach Fertigstellung der Neubaumaßnahme werden die Arbeiten im Bestand ausgeführt. Diese werden so weit wie möglich in den Sommerferien durchgeführt, es ist auch möglich, während dieser Arbeiten den Schulbetrieb auf den Neubau zu beschränken.
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Allwetterplatz:
Aufgrund der Lage des bestehenden Allwetter Platzes im Baufenster des Neubaus ist eine Verlegung, beziehungsweise Neuerrichtung des Sportplatzes samt Weitsprunggrube unumgänglich. Die vorbereitenden Maßnahmen hierfür werden zu Beginn der Baumaßnahme getroffen, die Fertigstellung des neuen Allwetterplatz ECE Komma der entsprechend den Vorgaben der Obersten Baubehörde errichtet wird, erfolgt im Zusammenhang mit der Gestaltung der Außenanlagen. Durch die Lage des Allwetter Platzes in Angrenzung an den Schulhof ergeben sich unterschiedliche Spiel-, Bewegungs- und Ruhezonen. Aufgrund des Niveauunterschiede das Allwetterplatz ist zum Schulhof bietet sich ein abgestufter Sitzbereich an, der unter anderem auch für den Unterricht im Freien genutzt werden kann. Im Südwesten des Schulgrundstücks werden eine neue Bushaltestelle für Kleinbusse mit Wendeschleife und eine neue Feuerwehrzufahrt, sowie 3 neue Stellplätze geschaffen.
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Die Kosten der KG 200-700 liegen laut Kostenberechnung vom Mai 2022 bei [Betrag gelöscht] EUR brutto. Die Baugenehmigung liegt noch nicht vor, wird jedoch zeitnah erwartet. Im Rahmen des vorliegenden Verfahrens werden die Leistungen der Leistungsbilder Gebäude und Innenräume und Freianlagen ab der Leistungsphase 5 stufenweise vergeben. Mit den Leistungen ist im Anschluss an das Verfahren zu beginnen.
1. durchschnittlicher Umsatz im Leistungsbild Gebäude und Innenräume in den letzten 3 Jahren (Gewichtung 15), 10 Punkte: ab einem durchschnittlichen Gesamtnettoumsatz > [Betrag gelöscht] EUR
2. durchschnittliche Bürokapazität (Architekten und Back-Office (technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Projektaufgaben erfüllen) in den letzten 3 Jahren (Gewichtung 10), 10 Punkte: ab einer durchschnittlichen Mitarbeiterzahl > 4 Architekten bzw. 3 Mitarbeitern im Back-Office
3. abgeschlossene Referenzen ab 01.01.2013 (Gewichtung 75), davon Referenz Nr. 1 (Nachweis der Grundkompetenz) Gewichtung 30 und Referenzen Nr. 2-5 (weitere Anforderungen) Gewichtung 45. Gewertet wird die Referenz mit den erbetenen Referenzeigenschaften zum Nachweis der Grundkompetenz des Bewerbers (= Referenz 1) und bis zu 4 weitere Referenzen, die die darüber hinaus erbetenen Referenzeigenschaften am besten abbilden. Der Bewerber beschreibt seine angeführten Referenzprojekte - besonders im Hinblick auf die im vorliegenden Projekt zu bewertenden Aspekte. Mit seiner Referenz Nr.
1 weist er seine Grundkompetenz hinsichtlich des Umfangs (anrechenbare Kosten), der Honorarzone und des Leistungsbereichs (erbrachte Leistungen nach HAV-KOM) nach. Er beschreibt seine Referenzprojekte, den Leistungsumfang analog der Leistungsstufen nach HAV-KOM und eventueller Besonderer
Leistungen und stellt die tiefergehenden Besonderheiten der Referenz - Dienstleistung dar. Der Nachweis der Referenzleistung ist durch eine Eigenerklärung zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
Bei Leistungen, die nicht nach der HAV-KOM erbracht wurden, ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HAV-KOM vergleichbar waren.
Büroreferenzen über erbrachte Leistungen eines Vorgängerunternehmens (Persönliche Referenzen) können einem Bewerber nur zugerechnet werden, soweit eine weitgehende Identität zwischen den Personen, die für die Referenzaufträge zuständig waren und den Mitarbeitern in den neu gegründeten Unternehmen festgestellt werden kann. Um den Nachweis zu erbringen, erläutert der Bieter zwingend zusätzlich die jeweiligen Projektstrukturen, -mitglieder und -kompetenzen detailliert auf gesondertem Dokument.
Die maximal mögliche Gesamtpunktzahl beträgt 1.000 Punkte. Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Verhandlung eingeladen. Wenn keine weitere Differenzierung im Hinblick auf das vorliegende Projekt möglich ist und dabei Punktgleichheit zwischen Bewerbern besteht, entscheidet das Los über eine Einladung.
stufenweise Beauftragung gemäß HAV-KOM:
Stufe 1: Leistungsphasen 5-7
Stufe 2: Leistungsphasen 8-9
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Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Stufe 1. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren Stufen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Juristische Personen werden als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen entsprechend vorgenannter Anforderungen benennen. Der Nachweis der Berufsqualifikation (Architekt) ist durch ein offizielles Dokument, sei es Diplom-, Master-, Bachelorzeugnis oder gleichwertige Urkunde zu erbringen. Die Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer kann ebenfalls als Nachweis herangezogen werden.
1. durchschnittlicher Gesamtnettoumsatz im Leistungsbild Gebäude und Innenräume in den letzten abgeschlossenen 3 Geschäftsjahren. Bei Bewerbergemeinschaften wird die Summe der angegebenen Umsatzwerte aller Einzelbewerber gezählt. Angaben zum Umsatz können zunächst durch Eigenerklärung erfolgen. Die Umsätze sind aber auf Aufforderung durch die Vergabestelle durch geeignete Unterlagen nachzuweisen, neben Jahresabschluss z. B. auch einer Bestätigung des Steuerberaters.
2. Versicherungsnachweis mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden und 2-fache Maximierung pro Jahr oder einer Zusage der Versicherung selbst, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen. Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der
EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung aller ARGE-Mitglieder eingereicht werden (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
(zunächst) per Eigenerklärung sind darzulegen:
1. durchschnittliche Bürokapazität (Architekten und Back-Office (technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation, die technische und wirtschaftliche (Projekt-)Aufgaben erfüllen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
2. abgeschlossene Referenzen ab 01.01.2013 mit folgenden Angaben:
Referenz Nr. 1: Nachweis der Grundkompetenz, per anrechenbare Kosten (>= 1,0 Mio. EUR), Schwierigkeitsgrad (>= Honorarzone III) und erbrachte Leistungen (mind. 90% der Leistungsphasen 5-9).
Referenzen Nr. 2-5: Nachweis der tiefergehende Referenzeigenschaften: Gebäude aus dem Bereich Ausbildung, Wissenschaft, Forschung oder Kinder-/Jugendbetreuung, Bauen im laufenden Betrieb, Erfahrung/Mitwirkung bei Förderverfahren, Leistungsphasen 5-9 zu mehr als 50% erbracht.
Abgeschlossene Referenzen, die nach dem 01.01.2013 abgeschlossen wurden, werden gewertet. Referenzen die vor dem 01.01.2013 abgeschlossen wurden, werden nicht gewertet.
Ingenieure/Architekten; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe
von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
Der Bewerber hat einen Russland-Bezug auszuschließen.
Rechtsform der Bieter, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig.
Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen. DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER
VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN. Das Formular "Teilnahmeantrag / Bewerbungsbogen" (= Excel-Datei "02.1_BB_NAME-BEWERBER") ist zwingend einzureichen, fehlt dieses, ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Teilnahmeantrag / Bewerbungsbogen" inkl. evtl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber, jedes ARGE-Mitglied hat das Formular auszufüllen). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu
Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine
Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber
behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YTR603L
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.