KU-GeBO-Beitritt zu einer Einkaufsgemeinschaft Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-012-002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95445
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gebo-med.de
Abschnitt II: Gegenstand
KU-GeBO-Beitritt zu einer Einkaufsgemeinschaft
Die GeBO beabsichtigt die Unterstützung durch eine Einkaufsgemeinschaft (AN) zur Beschaffung von Pharmazie/Arzneimitteln, medizinischen und pflegerischen Gebrauchs- und Verbrauchsmaterialien, Labor-Verbrauchsmaterialien, Desinfektion und Hygieneartikeln, medizinischen Gasen und medizintechnischen Bedarfen sowie Wirtschaftsbedarf neu zu vergeben.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Aktuell sind die GeBO - Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken AdöR noch in vertragliche Vereinbarungen mit einer Einkaufsgemeinschaft eingebunden. Diese Verträge betreffen den Zentraleinkauf und die Apotheke am Bezirksklinikum Obermain und laufen noch bis zum 30.06.2023. Die GeBO beabsichtigt die Unterstützung durch eine Einkaufsgemeinschaft (AN) zur Beschaffung von Pharmazie/Arzneimitteln, medizinischen und pflegerischen Gebrauchs- und Verbrauchsmaterialien, Labor-Verbrauchsmaterialien, Desinfektion und Hygieneartikeln, medizinischen Gasen und medizintechnischen Bedarfen sowie Wirtschaftsbedarf neu zu vergeben. Ziel der Ausschreibung ist ein effizientes und wirtschaftlich optimiertes Beschaffungswesen. Außerdem soll die Beantwortung aller Fragen zur Beschaffung und zur Optimierung des Artikel-Portfolios des AG durch eine qualifizierte Beratungsleistung des AN sichergestellt werden.
Der Vertrag beginnt zum 01.07.2023 und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann erstmals mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.12.2025 gekündigt werden. Nach dem genannten Termin beträgt die Kündigungsfrist 6 Monate zum Jahresende.
1. Angabe des durchschnittlichen Umsatzes in den Jahren 2019, 2020 und 2021 Jahre inklusive Umsatzsteuer. (Gewichtung: 30 %)
2. Angabe der Anzahl der Fachkräfte (Vollzeitkräfte) des Bewerbers am Stichtag 01.12.2022, die im Rahmen deren Tätigkeit mindestens 80 % der Jahresarbeitszeit mit Pharmaprodukten beschäftigt waren. Als Fachpersonal gelten nicht: Geschäftsführer, Mitarbeiter der Buchhaltung, Auszubildende, Praktikanten, Werkstudenten, studentische Aushilfskräfte oder ähnliches.
(Gewichtung: 20 %)
3. Angabe der Anzahl der Kunden, deren Apotheke über Rahmenvereinbarungen des Dienstleisters Arzneimittel/Pharmazeutika beschaffen, die zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages öffentliche Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB sind. Bei der Erklärung über die Anzahl der Kunden, ist die Anzahl der juristischen Personen zu benennen und nicht die Anzahl der einzelnen Einrichtungen (Krankenhäuser, Reha-Kliniken, Ambulante Versorgungszentren, Seniorenheime etc.), die von diesen juristischen Personen betrieben werden. (Gewichtung: 10%)
4. Vorlage des "Warenkorbes" mit Angabe von Preisen zum Stichtag 01.01.2023. Gewertet wird die Gesamtsumme des Warenkorbes. (Gewichtung: 40%)
Bei der differenzierten Eignungsprüfung erhält bei Kriterien 1., 2., und 3. der Bieter mit dem höchsten Wert 100 Punkte. Bei niedrigeren Werten als der höchste Wert erfolgt ein Punkteabzug prozentual zum Höchstwert. Beim Kriterium 4. erhält der Bieter mit dem niedrigsten Wert 100 Punkte. Bei höheren Werten als der niedrigste Wert erfolgt ein Punkteabzug prozentual zum niedrigsten Wert. Die erreichten Punkte pro Kriterium
werden mit dem o. g. Gewichtungsfaktor gewichtet. Bei gleicher Punkteanzahl auf Platz drei wird der Bieter zugelassen, der beim Kriterium "Warenkorb" den höheren Punktwert erreicht hat.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Darstellung mindestens drei geeigneter Referenzen über vergleichbare, in den letzten drei Kalenderjahren (akzeptiert werden auch Referenzen, welche länger als drei Jahre zurückliegen) vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erbrachte Dienstleistungsaufträge mit Angabe des Auftraggebers, des Auftragswertes, des Auftragsgegenstands, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts. Vergleichbare Leistungen sind Leistungen, die der ausgeschriebenen Leistung insoweit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters/Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung eröffnen und sie für den öffentlichen Auftraggeber den sicheren Schluss darauf zulassen, der Bieter/Bewerber verfügt über die für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde. Zwingende Voraussetzung für die Vergleichbarkeit ist, dass der Bewerber im Rahmen des Referenzauftrags für die dort abrufberechtigten Krankenhäuser Rahmenvereinbarungen nach dem Kartellvergaberecht des 4. Teils des GWB EU-weit ausgeschrieben hat.
2. Eigenreferenz über die Durchführung von Vergabeverfahren zum Abschluss von Rahmenvereinbarungen zugunsten abrufberechtigter Krankenhäuser, nachzuweisen durch
Abgabe einer formlosen Auflistung von mindestens 10 EU-Vergabeverfahren für medizinische Verbrauchsgüter bzw. mindestens 1 Vergabeverfahren für
Pharmazieprodukte, jeweils inklusive Angabe der TED-Bekanntmachungsnummern in den letzten drei Kalenderjahren vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.