Schülerbeförderung Hermann-Keßler-Schule 2023 bis 2027 Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nördlingen
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86720
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lebenshilfe-donau-ries.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung Hermann-Keßler-Schule 2023 bis 2027
Wir benötigen 22 9-sitzige Fahrzeuge für die Hinfahrt vom Wohnort zur Schule (Ankunft Schule: 8:00 Uhr Ausstieg zwischen 8:00 Uhr und 8:10 Uhr)
22 Touren incl. 2-3 Touren an die Außenstelle nach Donauwörth
Für eine Schulklasse (8-12 SchülerInnen) erfolgt wochentäglich nach Ankunft in Möttingen um ca. 8:15 Uhr die Weiterfahrt zur Grundschule nach Mönchsdeggingen (Albstraße 46, 86751 Mönchsdeggingen) und um 12:15 Uhr zurück an die Hermann-Keßler-Schule. Dafür werden je zwei 9-sitzige Busse benötigt. Für Rückfahrten mittags (Abfahrt 12:35 Uhr) 4-6Touren und für Rückfahrten am Abend, Abfahrt um 16:00 Uhr 20 Touren incl. 2-3 Touren Abfahrt Donauwörth. Insgesamt sind dies derzeit schultäglich
Ingesamt 1677 Besetzt-KM.
Der Umfang der Leistung in den vergangenen Jahren lag jährlich bei ca. 480.000€ (inkl. MwSt). Der Umfang kann je nach Anzahl und Struktur der Schüler variieren.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
1. Die Ausschreibung erfolgt für die Hermann-Keßler-Schule, Möttingen mit Schulvorbereitender Einrichtung und Tagesstätte. Nach derzeitigem Stand sind ca. 125 Beförderungsteilnehmer (Kinder und Jugendliche mit geistiger und körperlicher Behinderungen im Vorschul- bis zum Berufsschulalter sowie Begleitpersonen) zu befördern.
Die Kinder und Jugendlichen sind von der Wohnung zur Schule im Bautenbachweg 7, 86753 Möttingen bzw. zu der Außenstelle der Schulvorbereitenden Einrichtung in Sonnenstraße 23, 86609 Donauwörth (evtl. neue Adresse in der Parkstadt angeben) zu bringen und zu verschiedenen Zeiten wieder an ihre Heimatorte zu befördern.
Nach gegenwärtigem Schülerstand (139 Schüler mit derzeit 5 Personen im Pflegedienst und den nötigen Begleitpersonen) benötigen wir 22 9-sitzige Fahrzeuge für die Hinfahrt vom Wohnort zur Schule (Ankunft Schule: 8:00 Uhr Ausstieg zwischen 8:00 Uhr und 8:10 Uhr, Standzeiten vor 8 Uhr sollen möglichst vermieden werden) 22 Touren incl. 2-3 Touren an die Außenstelle nach Donauwörth (Ankunft SVE: 8:00 Uhr Ausstieg zwischen 8:00 Uhr und 8:10 Uhr, Standzeiten vor 8 Uhr sollen möglichst vermieden werden). Für eine Schulklasse (8-12 SchülerInnen) erfolgt wochentäglich nach Ankunft in Möttingen um ca. 8:15 Uhr die Weiterfahrt zur Grundschule nach Mönchsdeggingen (Albstraße 46, 86751 Mönchsdeggingen) und um 12:15 Uhr zurück an die Hermann-Keßler-Schule. Dafür werden je zwei 9-sitzige Busse benötigt. Für Rückfahrten mittags (Abfahrt 12:35 Uhr) 4-6Touren und für Rückfahrten am Abend, Abfahrt um 16:00 Uhr 20 Touren incl. 2-3 Touren Abfahrt Donauwörth. Insgesamt sind dies derzeit schultäglich 1677Besetzt-KM.
Aktuelle Änderungen der Mittags- und Abendtouren sind jederzeit möglich.
Die Touren werden nur im Gesamtpaket vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Angaben über die Ausführung von mindestens 3 Leistungen im Bereich der Beförderung von Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung in Kleinbussen (max. 9 sitzige Fahrzeuge) in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Angabe der Leistungsorte und der Ansprechpartner vor Ort,
-Referenzen (Bestätigungsschreiben) von mindestens drei öffentlichen Auftraggebern, für die der Bieter vergleichbare Leistungen in den vergangenen 7 Jahren ausgeführt hat oder noch ausführt mit Benennung der Ansprechpartner,
-Aktuelles TÜV-/Dekra-Zertifikat „Sichere Beförderung von Menschen mit Behinderung", welches während der gesamten Laufzeit des Vertrages gültig ist.
-Nachweis des Eintrags ins Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes mit Datumsangabe,
-Angabe des Stammsitzes des Dienstleistungserbringers,
-die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
Eigenerklärung zu Art. 5 k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Anlage 7)
Siehe Anlage Gegenstand der Ausschreibung - Angebotsbedingungen 2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.