Vergabe der Speisenversorgung Seniorenstift Stadt Passau Referenznummer der Bekanntmachung: 065/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe der Speisenversorgung Seniorenstift Stadt Passau
Vergabe der Speisenversorgung des Seniorenstifts Stadt Passau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Speisenversorgung des Seniorenheims Bürgerlich-Heiliggeist-Spital in Passau soll neu vergeben werden. Mir der Neuvergabe soll der erreichte Qualitätsstandard zumindest gehalten werden. Erklärtes Ziel ist es aber auch eine weitere Steigerung der Qualität, die sich in der Zufriedenheit der Bewohnerinnen und Bewohner und deren Angehörigen widerspiegelt und sich in der Außenwirkung positiv auf die Belegungszahlen auswirkt.Erwartet wird ein schlüssiges Konzept zur Speisenversorgung, optional ergänzt durch ein Aktionskonzept zur besonderen Berücksichtigung der Bedürfnisse von Seniorinnen und Senioren im Zusammenhang mit der Speisenversorgung und die Erstellung eines Mustervertrages inklusive der geforderten Anlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.