Neubau Wohnhaus Predazzoallee, Hallbergmoos, Spezialtiefbau-, Erd- u. Wasserhaltungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 621-3-5-0
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hallbergmoos
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85399
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Wohnhaus Predazzoallee, Hallbergmoos, Spezialtiefbau-, Erd- u. Wasserhaltungsarbeiten
Spezialtiefbau-, Erd- u. Wasserhaltungsarbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Spezialtiefbau-, Erd- u. Wasserhaltungsarbeiten
Auftragsgegenstand sind die Arbeiten für Baugrubensicherung, Baugrubenaushub und Entsorgungsarbeiten, Wasserhaltungsarbeiten und Spezialtiefbauarbeiten (Auftriebssicherung mit Mikropfählen) zum o. g. Bauvorhaben. Als Überblick folgenden Arbeiten und Mengen:
- ca. 1.800 m3 Oberboden seitlich lagern
- ca. 1.600 m3 Boden seitlich lagern
- ca. 2.100 to kontaminierten Aushub in Haufwerken lagern mit anschl. Entsorgung
- ca. 4.500 m3 unbelasteten Bodenaushub Bodenklassen 3 - 4, Entsorgung
- ca. 2.160 m2 Spundwände mit Länge bis ca. 13,0 m einbauen, 250 Tage vorhalten u. rückbauen
- ca. 45 m Gründungspfähle Durchmesser 610 mm für Krangründung erstellen
- Herstellen von 19 Mikropfählen Durchmesser 250 mm lotrecht, einschließlich Kopfkonstruktion; Pfahllänge jeweils ca. 10,50 m; Gesamtlänge ca. 200 m
- Durchführung v. 2 Pfahlprobebelastungen an Probepfählen als Zugversuch
-Erstellung einer Ausführungsplanung Wasserhaltung sowie deren Ausführung als Restwasserhaltung mit ca. 9 Stk Brunnen mit Betriebsdauer von ca. 250 Tagen auf Grundlage der vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen u. WH-Konzept
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.