Neugestaltung Schlossufer - Kampfmittelräumung "Innenstädte beleben", BA 1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aschaffenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neugestaltung Schlossufer - Kampfmittelräumung "Innenstädte beleben", BA 1
Kampfmittelsondierung und -beräumung von ca. 2.300 m² im Zusammenhang mit der Umgestaltung des nördlichen Schlossufers in Aschaffenburg.
Es ist aktive Flächensondierung (TDEM, Georadar) sowie baubegleitende und punktuell bodeneingreifende Kampfmittelräumung vorgesehen.
Aschaffenburg
Kampfmittelsondierung und -beräumung von ca. 2.300 m² im Zusammenhang mit der Umgestaltung des nördlichen Schlossufers in Aschaffenburg.
Die Baumaßnahme enthält:
-Um-/Ausbau der Mainuferpromenade und des Panoramawegs mit Teilbeleuchtung
-Herstellung von Sitzbereichen
-Geländemodellierung
-Neupflanzung von Bäumen
Die hierfür vorgesehenen Kampfmittelbeseitigungsarbeiten umfassen:
-Oberflächensondierung im aktiven Verfahren von 2.300 m²
-baubegleitende Kampfmittelräumung
-punktuell bodeneingreifende Kampfmittelräumung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Ludwigsfelde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14974
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschaffenburg
Postleitzahl: 63739
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.aschaffenburg.de