0119 - Stadt Geiselhöring - Ertüchtigung der städtischen Kläranlage - Tragwerksplanung (Los1+Los2) Referenznummer der Bekanntmachung: 0119.7036.001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geiselhöring
NUTS-Code: DE22B Straubing-Bogen
Postleitzahl: 94333
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
0119 - Stadt Geiselhöring - Ertüchtigung der städtischen Kläranlage - Tragwerksplanung (Los1+Los2)
LOS 1:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Grundleistungen der LPH 1-6 aus dem
Leistungsbild Tragwerksplanung gemäß HOAI Teil 4 Abschnitt 1 § 51 i.V. mit Anlage 14, die erforderlich sind im Zusammenhang mit der Errichtung des Betriebsgebäudes.
LOS 2:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Grundleistungen der LPH 1-6 aus dem
Leistungsbild Tragwerksplanung gemäß HOAI Teil 4 Abschnitt 1 § 51 i.V. mit Anlage 14, die erforderlich sind im Zusammenhang mit der Errichtung der Schlammbehandlung.
Planung Betriebsgebäude
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen zur Tragwerksplanung zur Errichtung der städtischen Kläranlage in Geiselhöring.
LOS 1: Betriebsgebäude
Im Jahr 2020/2021 wurde eine Zustandsbewertung mit Variantenstudie erstellt, worin nach Erhebung des Ist-Bestandes sowie die Abschätzung von zukünftigen Zulaufmengen die aktuelle Ausbaugröße der Kläranlage nicht mehr ausreichen ist. Für die Studie wurden infolge einer Bemessungsgrundlage von 15.000 EW herangezogen sowie mehrere Varianten zu den Sanierungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Empfohlen wurde nach technischer und wirtschaftlicher Abwägung der Neubau von 2 Kombibecken (Belebungsverfahren) in Kombination mit der Installation einer stationären Schlammentwässerung und der Installation eines BHKWs zur Strom- und Wärmeerzeugung für eine Ausbaugröße von 15.000 EW.
Dieser Empfehlung wurde mit Beschluss im Stadtrat gefolgt.
Die Beauftragung der Planungsleistungen soll stufenweise erfolgen:
- Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1, 2
- Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 3, 4
- Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5, 6
- zzgl. Besondere Leistung in LPH 8 (Ing. techn. Kontrolle)
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen gemäß Wertungsmatrix Stufe 1 (Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen, siehe hierzu Punkt III.1) genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz eventueller Nachforderung innerhalb einer Frist weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Die Prüfung der Eignung erfolgt auf Grundlage der geforderten eingereichten Angaben und Unterlagen gemäß Wertungsmatrix Stufe 1 (siehe hierzu Punkt III.1).
Zu den Verhandlungsgesprächen werden 3 bis max. 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen eingeladen. Sollten weitere Bewerber die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los.
Planung Schlammbehandlung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen zur Tragwerkplanung zur Errichtung der städtischen Kläranlage in Geiselhöring.
LOS 2: Becken für Schlammbehandlung
Im Jahr 2020/2021 wurde eine Zustandsbewertung mit Variantenstudie erstellt, worin nach Erhebung des Ist-Bestandes sowie die Abschätzung von zukünftigen Zulaufmengen die aktuelle Ausbaugröße der Kläranlage nicht mehr ausreichen ist. Für die Studie wurden infolge einer Bemessungsgrundlage von 15.000 EW herangezogen sowie mehrere Varianten zu den Sanierungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Empfohlen wurde nach technischer und wirtschaftlicher Abwägung der Neubau von 2 Kombibecken (Belebungsverfahren) in Kombination mit der Installation einer stationären Schlammentwässerung und der Installation eines BHKWs zur Strom- und Wärmeerzeugung für eine Ausbaugröße von 15.000 EW.
Dieser Empfehlung wurde mit Beschluss im Stadtrat gefolgt.
Die Beauftragung der Planungsleistungen soll stufenweise erfolgen:
- Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1, 2
- Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 3, 4
- Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5, 6
- zzgl. Besondere Leistung in LPH 8 (Ing. techn. Kontrolle)
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen gemäß Wertungsmatrix Stufe 1 (Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen, siehe hierzu Punkt III.1) genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz eventueller Nachforderung innerhalb einer Frist weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Die Prüfung der Eignung erfolgt auf Grundlage der geforderten eingereichten Angaben und Unterlagen gemäß Wertungsmatrix Stufe 1 (siehe hierzu Punkt III.1).
Zu den Verhandlungsgesprächen werden 3 bis max. 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen eingeladen. Sollten weitere Bewerber die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen und juristische Personen, deren Projektverantwortlicher zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur... (m/w/d) befugt ist. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur (m/w/d), wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013 / 55 / EU entspricht.
2. Handelt es sich bei den Bewerbern um eine juristische Person, OHG, KG oder Partnerschaftsgesellschaft (auch als Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft), so ist dem Teilnahmeantrag ein Auszug aus dem Handels- oder Partnerschaftsregister oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes des Bewerbers beizufügen, der
nicht älter als 6 Monate sein darf.
3. Bewerber und Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben zu erklären, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs.1 und 2 GWB und/oder § 124 Abs. 1 GWB sowie nach Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vom 08.04.2022 (EU-Sanktionspaket gegen Russland) vorliegen. (siehe Anlagen).
siehe Bewertungsmatrix im Teilnahmeantrag
siehe Bewertungsmatrix im Teilnahmeantrag
siehe hierzu Ziff. III1.1
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fristverkürzung vom Bauherrn gewünscht, im Zuge der Angebotsaufforderung von 30 auf 15 Kalendertage.
Einverständniserklärung ist im Bewerbungsformular eingefügt.
Aufgrund der Bitte um Zustimmung zur Fristverkürzung sind den Anlagen bereits die Wertungskriterien zur Stufe 2 beigefügt, um die dort notwendigen Konzepte/Präsentationen bereits vorbereiten zu können.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Etwaige Bieterfragen müssen bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge über die Plattform eingereicht werden