Endgültige Oberflächenabdichtung der Deponie der Stadt Schwabach Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/0031
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwabach
NUTS-Code: DE255 Schwabach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91126
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Endgültige Oberflächenabdichtung der Deponie der Stadt Schwabach
Die Stadtdienste Schwabach GmbH beabsichtigt die Deponie der Stadt Schwabach endgültig stillzulegen. In diesem Zusammenhang ist die endgültige Oberflächenabdichtung auf der Deponie aufzubringen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bau einer endgültigen Oberflächenabdichtung auf der Deponie inkl. Anpassung der Entgassungseinrichtungen, der Sickerwasserfassung und -kontrollsysteme, Oberflächenwasserfassung-, -ableitung und -versickerung sowie des Wegebaus.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Sengenthal
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92369
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.