Mess-System - PR296692-2050-W Referenznummer der Bekanntmachung: PR296692-2050-W
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.fraunhofer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Mess-System - PR296692-2050-W
Mess-System
Fraunhofer IAF
Tullastraße 72
79108 Freiburg
Deutschland
Für die Entwicklung von auf Quantenalgorithmen basierenden Computern bei Raumtemperatur ist das Elektronenspin-Kernspin-System in Diamant-NV-Farbzentren von besonderem Interesse. Insbesondere verspricht die sternförmige Anordnung der Kernspins um das NV-Zentrum herum eine hohe Konnektivität der Qubits. Das Mess-System zur Charakterisierung und Steuerung von Qubits und Quantenregistern auf Grundlage von NV-Zentren in Diamant soll bei Raumtemperatur betrieben werden und besitzt die Kapazität, einen Spin-basierten Quantenprozessor mit bis zu 5 Qubits (Elektronenspin des Farbzentrums und umliegende Kernspins) zu untersuchen.
Optionen:
C1.1. Tieftemperaturmessung: Optionale nachträgliche Erweiterung mit Kryostaten (z. B. von Montana Instruments, Qinu), um Messungen bei Temperaturen ≤ 4K durchführen zu können.
C.2.1. Spektrometer: Erweiterung des Aufbaus um ein Spektrometer zur direkten Messung der Emissions-Spektren einzelner NV-Zentren. Aufnahme des PL-Spektrums mit einem oder mehreren Spektroskopen in einem Emissions-Wellenlängenbereich von mindestens 550 nm bis 1100 nm. Die Anregung soll dabei mit den für das Basissystem beschriebenen off-resonanten Lasern erfolgen. Die spektrale Auflösung soll besser oder gleich 1 nm sein.
C1.1. Tieftemperaturmessung: Optionale nachträgliche Erweiterung mit Kryostaten (z. B. von Montana Instruments, Qinu), um Messungen bei Temperaturen ≤ 4K durchführen zu können.
C.2.1. Spektrometer: Erweiterung des Aufbaus um ein Spektrometer zur direkten Messung der Emissions-Spektren einzelner NV-Zentren. Aufnahme des PL-Spektrums mit einem oder mehreren Spektroskopen in einem Emissions-Wellenlängenbereich von mindestens 550 nm bis 1100 nm. Die Anregung soll dabei mit den für das Basissystem beschriebenen off-resonanten Lasern erfolgen. Die spektrale Auflösung soll besser oder gleich 1 nm sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-185c9510d6f-7fd7aad1c410ea51
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-185c9510d6f-7fd7aad1c410ea51
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-185c9510d6f-7fd7aad1c410ea51
Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter III.1.) aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen. Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen; deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.fraunhofer.de