Lieferung von Elektroladeinfrastruktur AC-Ladesäulen Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90441
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]26
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Elektroladeinfrastruktur AC-Ladesäulen
Lieferung von Elektroladeinfrastruktur AC-Ladesäulen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von Elektroladeinfrastruktur in Form von 62 AC-Ladesäulen für die N-ERGIE Aktiengesellschaft gemäß technischer Spezifikation und der Tabellen aus der Bewertungsmatrix.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Allgemeine Unternehmensdarstellung
Es sind Angaben zur Vorstellung des Unternehmens (insbesondere Name, Hauptsitz, Geschäftsfelder und Unternehmenstätigkeiten, Produktionsstandorte, Vertriebsbüros und Serviceeinheiten in Deutschland) sowie eine Erklärung, ob und auf welche Art das Unternehmen mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verbunden ist, anzugeben Musskriterium
(2) Handelsregisterauszug bzw. Bescheinigung über den Eintrag in das Berufsregister Ihres Mitgliedstaates, (nicht älter als 6 Monate ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung) Musskriterium
(3) Bietererklärung gemäß Vorlage
Erklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB bzw. vorgenommener Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
Die Angaben des Bieters zu seiner Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung werden vom Auftraggeber bei der (Prognose-)Entscheidung über die Eignung einbezogen. Liegen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vor, muss der Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, sofern keine Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB nachgewiesen werden. Liegen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vor, trifft der Auftraggeber die Entscheidung über den Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen, sofern keine Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB nachgewiesen werden. Musskriterium
(4) Erklärung, dass der Bieter der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß nachkommt Musskriterium
(5) Mindestlohnerklärung
Mit dem Teilnahmeantrag ist zudem eine Erklärung über die Einhaltung des gesetzlich vorgegebenen Mindestlohnes abzugeben. Dabei ist die zur Verfügung gestellte Vorlage zu verwenden Musskriterium
(6) Anerkennung deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts im Vertragsfall. Musskriterium
(1) Wirtschaftsauskunft (z. B. Creditreform, Creditsafe, Brügel, Bisnode oder vergleichbare) 10 Punkte
(2) Kriterium Umsatz bei vergleichbaren Lieferungen: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die aufgestellte Forderung stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar 5 Punkte
(3) Berufsgenossenschaftsmitgliedschaft (oder vergleichbares):
Mit Teilnahmeantragsabgabe ist der Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Unfallversicherung einzureichen
5 Punkt
(4) Qualitätszertifikate (z. B. ENEC oder vergleichbar) 20 Punkte
(1) Kriterium Personelle Ausstattung: Erklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte des Unternehmens, gegliedert nach Lohngruppen bzw. Qualifikationen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal. Die aufgestellte Forderung stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar 20 Punkte
(2) Kriterium Referenzen: Angabe von 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen die in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren ausgeführt wurden:
Die Referenzangaben beziehen sich auf folgende Aspekte:
— Projektbezeichnung
— Ausführungszeitraum
— Auftraggeber (Name, Adresse),
— Art und Umfang der erbrachten Leistungen mit wesentlichen Mengen- und Leitungskennwerten" 40 Punkte
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.