Temporäre Bewachung der GU Ziegeleistr.10, 86368 Gersthofen Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-18-22-17
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8921760
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Temporäre Bewachung der GU Ziegeleistr.10, 86368 Gersthofen
Der Auftragnehmer übernimmt die temporäre Bewachung in der Gemeinschaftsunterkunft. Die Gemeinschaftsunterkunft Ziegeleistraße 10, 86368 Gersthofen dient der Unterbringung von männlichen Asylbewerbern. Es werden dort Asylbewerber aus verschiedensten Herkunftsländern untergebracht. Die Unterkunft ist derzeit eine reine Männerunterkunft. Die Bewachungszeit erfolgt an 7 Tagen/Woche. Vorbehaltlich anderslautender Anordnungen des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer übernimmt die temporäre Bewachung in der Gemeinschaftsunterkunft. Die Gemeinschaftsunterkunft Ziegeleistraße 10, 86368 Gersthofen dient der Unterbringung von männlichen Asylbewerbern. Es werden dort Asylbewerber aus verschiedensten Herkunftsländern untergebracht. Die Unterkunft ist derzeit eine reine Männerunterkunft. Die Bewachungszeit erfolgt an 7 Tagen/Woche. Vorbehaltlich anderslautender Anordnungen des Auftraggebers.
Siehe II.2.7)!
[Fortführung von "II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden"]
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2. Referenzen
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Der Auftraggeber wertet die Eignung der Bewerber anhand von vergleichbaren Referenzen. Aufgrund der besondere Anforderungen an die Bewachung und den Sicherheitsdienst für Flüchtlingseinrichtungen stellt er zum einen auf den finanziellen Umfang der Referenzen und zum anderen auf ihre inhaltliche Vergleichbarkeit, d.h. auf Überwachungsleistungen von vergleichbaren Objekten im vergleichbaren Leistungsumfang, ab. Um einen hinreichenden Wettbewerb zu gewährleisten, wird der in § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV vorgesehene Zeitraum verlängert und werden alle Referenzen gewertet, die einen Bewachungs- und Sicherheitsdienst im Referenzzeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2021 mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten umfassen (Mindestanforderung). Die Bewerber sollen mit ihrem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung zu fünf Referenzen sowie jeweils eine Liste der Referenzen unter Angabe der nachfolgenden Inhalte (Ziffern 2.1 und 2.2 der Matrix) einreichen. Werden mehr Referenzen eingereicht, werden nur die aus Sicht des Auftraggebers besten fünf Referenzen anhand der nachfolgenden Kriterien gewertet. Es werden die nachfolgenden Kriterien anhand derselben besten fünf Referenzen gewertet (also nicht Referenz 1 bis 5 für Kriterium 2.1. und Referenz 6 bis 10 für Kriterium 2.2). Bewerbergemeinschaften werden wie ein Einzelbewerber behandelt (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Bewerbergemeinschaften legen daher eine gemeinsame Referenzliste vor.
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2.1 Vergleichbarkeit mit der zu vergebenden Leistung im Hinblick auf den finanziellen Umfang der Referenz (max. 30 Wertungspunkte)
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Die Referenzen werden jeweils mit 1 bis 6 Punkten gewertet wie folgt:
- 6 Punkte = Referenz mit Auftragswert größer/gleich netto pro Jahr von 3.000.000 €.
- 1 Punkt = Referenz mit Auftragswert von größer/gleich netto pro Jahr von (Mindestanforderung) 750.000 €.
Gewertet werden die fünf besten Referenzen. Es sind daher insgesamt max. 5x6 = 30 Punkte zu erreichen.
Punkte für Referenzen mit Auftragswerten zwischen netto 750.000 € und 3.000.000 € p.a. werden nach linearer Interpolation entsprechender nachfolgender Formel berechnet und auf zwei Dezimalstellen kaufmännisch gerundet: y = y1 + ((y2-y1)/(x2-x1))x(x-x1) [x1 = Mindestanforderung Auftragswert, y1 = Mindestpunktzahl, x2 = Auftragswert, ab dem Vollpunktzahl erreicht wird, y2 = Höchstpunktzahl, x = jeweils angegebener Auftragswert, y= ermittelter Punktwert.]
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2.2 Vergleichbarkeit mit der zu vergebenden Leistung in inhaltlicher Hinsicht (max. 25 Wertungspunkte)
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Es werden jeweils die besten fünf Referenzen anhand der nachfolgenden Kriterien mit 1 bis 5 Punkten gewertet. Insgesamt sind damit max. 5x5= 25 Wertungspunkte zu erreichen. Erreicht die Referenz nicht die Mindestanforderung Ziffer a) dann wird diese nicht bewertet. Die Referenzen werden daraufhin bewertet, ob sie die nachfolgenden Aspekte erfüllen:
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a) Referenz umfasst Bewachungsleistung einer Erstaufnahmeeinrichtung, einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber, eines ANKER-Zentrums, eines Behördenankunftszentrums oder einer vergleichbaren Einrichtung (mind. 50 untergebrachte Personen) - MINDESTANFORDERUNG
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b) Referenz umfasst temporäre Bewachungs- und Sicherheitsdienst in einer vergleichbaren Einrichtung
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c) Referenz umfasst Schichtleitung vor Ort; der Schichtleiter hat hierbei mindestens die Qualifikation einer IHK-geprüften Werkschutzkraft oder IHK-geprüften Schutz- und Sicherheitskraft oder gleichwertig (bei Gleichwertigkeit ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine Bescheinigung über die Gleichwertigkeit einer dritten Stelle (IHK, etc.) bereits den Angebotsunterlagen beizufügen)
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d) Referenz umfasst den Einsatz von mindestens 3 Sicherheitsdienstmitarbeitern (ohne Schichtleiter) pro Schicht; davon haben mindestens 2 Sicherheitsdienstmitarbeiter die Qualifikation der Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO oder gleichwertig (bei Gleichwertigkeit ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine Bescheinigung über die Gleichwertigkeit einer dritten Stelle (IHK, etc.) bereits den Angebotsunterlagen beizufügen)
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e) Referenz umfasst die schriftliche Dokumentation der Kontrollgänge
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5 Punkte = Referenz erfüllt alle 5 Aspekte
4 Punkte = Referenz erfüllt vier von fünf Aspekten
3 Punkte = Referenz erfüllt drei von fünf Aspekten
2 Punkte = Referenz erfüllt zwei von fünf Aspekten
1 Punkte = Referenz erfüllt einen von fünf Aspekten (siehe a) Mindestanforderung)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das zugrunde liegende Vergabeverfahren muss nach § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) aufgehoben werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer
Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte
Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw.
bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind
(§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten
Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber
der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller
Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat.
Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).