BvA_Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e. V. - Neubau Kindergarten am Berufsbildungswerk St. Franziskus in Abensberg - Architektenleistungen Objektplanung Gebäude + Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: 155/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93055
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kjf-regensburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
BvA_Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e. V. - Neubau Kindergarten am Berufsbildungswerk St. Franziskus in Abensberg - Architektenleistungen Objektplanung Gebäude + Innenräume
Die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e. V. hat 2020 die Planungsaufträge für die Sanierung und Erweiterung der Berufsschule St. Franziskus, einer Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung, auf dem Gelände des Berufsbildungswerkes in Abensberg erteilt; hiermit wurde bereits begonnen.
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Geplant ist nunmehr der Neubau eines Kindergartens am Berufsbildungswerk St. Franziskus. Angedacht sind zwei Kindergartengruppen sowie eine Krippengruppe, insgesamt in etwa 40 Kinder.
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In Auftrag gegeben werden im Rahmen eines Stufenvertrages die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1 sowie die Besonderen Leistungen der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inklusive Verwendungsnachweis), der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist und der Erstellung eines Brandschutzkonzeptes.
Berufsbildungswerk St. Franziskus Abensberg Regensburger Straße 60 93326 Abensberg Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e. V. hat 2020 die Planungsaufträge für die Sanierung und Erweiterung der Berufsschule St. Franziskus, einer Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung, auf dem Gelände des Berufsbildungswerkes in Abensberg erteilt; hiermit wurde bereits begonnen.
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Geplant ist nunmehr der Neubau eines Kindergartens am Berufsbildungswerk St. Franziskus. Angedacht sind zwei Kindergartengruppen sowie eine Krippengruppe, insgesamt in etwa 40 Kinder.
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Ein vorläufiges Raumprogramm für dieses Kinderhaus sieht an "förderfähigen Flächen" rund 202 m² vor. Mit der Regierung soll verhandelt werden, ob es einen Aufschlag für ein integrativ / inklusives Konzept von ca. 10 % gibt.
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Aufgrund der Besucherparkplätze des Berufsbildungswerks sind ausreichende Stellplätze vorhanden.
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In Auftrag gegeben werden im Rahmen eines Stufenvertrages die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1 sowie die Besonderen Leistungen der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inklusive Verwendungsnachweis), der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist und der Erstellung eines Brandschutzkonzeptes.
Stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: Leistungsphasen 1 und 2
Stufe 2: Leistungsphase 3
Stufe 3: Leistungsphasen 4, 5, 6 und 7
Stufe 4: Leistungsphasen 8 und 9
Mit den Vergabeunterlagen wird den Bewerbern ein grundsätzliches Raumprogramm mit Standortauswahl sowie ein Lageplan am Berufsbildungswerk in Abensberg zur Verfügung gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e. V. - Neubau Kindergarten am Berufsbildungswerk St. Franziskus in Abensberg - Architektenleistungen Objektplanung Gebäude + Innenräume
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93051
Land: Deutschland
Unterstützung Erstellung Brandschutzkonzept
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY603Z
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.