BvA_Gemeinde Hebertshausen - Neubau Kindergarten OT Prittlbach - Architektenleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: 61/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hebertshausen
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85241
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hebertshausen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
BvA_Gemeinde Hebertshausen - Neubau Kindergarten OT Prittlbach - Architektenleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume
Die Gemeinde Hebertshausen plant eine Neuerrichtung eines Kindergartens sowie einer Kinderkrippe mit jeweils zwei Gruppen (zwei Kindergartengruppen und zwei Kinderkrippengruppen) im Ortsteil Prittlbach.
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Vergeben werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1 sowie die Besonderen Leistungen der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inkl. Verwendungsnachweis) sowie die Erstellung eines Brandschutzkonzepts.
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Die Besonderen Leistungen der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist sowie der Mitwirkung bei der Beantragung der Betriebserlaubnis werden optional vergeben. Die Mitwirkung bei der Beantragung der Betriebserlaubnis beschränkt sich dabei auf die Vorlage der Grundrisspläne mit Quadratmeterangaben und Funktionsbeschreibung.
"Altes Schulhaus" Kirchstraße 10 85241 Hebertshausen - OT Prittlbach Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Gemeinde Hebertshausen plant die Neuerrichtung eines Kindergartens sowie einer Kinderkrippe mit jeweils zwei Gruppen (zwei Kindergartengruppen und zwei Kinderkrippengruppen) im Ortsteil Prittlbach.
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Es besteht die Möglichkeit, dass sich die Gruppenanzahl aufgrund des stetig wachsenden Bedarfs noch verändert. Demnach bleibt eine Veränderung der Gruppenanzahl vorbehalten.
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Die Gemeinde möchte in dieser Einrichtung den Inklusionsgedanken aufgreifen und eine Betreuung für Kinder mit Behinderung ermöglichen. Demnach sollen die Planungen deutlich über die Barrierefreiheit hinaus gehen. Es soll sowohl im Kindergartenbereich als auch im Kinderkrippenbereich eine Inklusionsgruppe gegründet werden.
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Eine entsprechende Machbarkeitsstudie wurde bereits durchgeführt und ist den Vergabeunterlagen beigefügt. In der Studie wurden mehrere Varianten und verschiedene Standorte untersucht. Es wurde Variante 01 der Studie gewählt. Der Kindergarten sowie die Kinderkrippe sollen demnach am Standort des "Alten Schulhauses" in Prittlbach errichtet werden. Hierfür soll das "Alte Schulhaus" saniert und umgebaut werden sowie ein Anbau entstehen.
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Die Beschreibung des Bestandsgebäudes entnehmen Sie bitte den beigefügten Unterlagen (vgl. 08_Sonstige Unterlagen).
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Die örtliche Gegebenheit, die für den Anbau vorgesehen ist, beschreibt ein abfallendes Gelände. Die nähere Umgebung ist bei den Planungen zu beachten. Das Kinderhaus ist dementsprechend zu planen, dass es sich in den Ortsteil Prittlbach einfügt. Insbesondere soll der Dorfplatz als Wiese erhalten bleiben. Es ist außerdem zu beachten, dass die umliegende Kirche dem Denkmalschutz unterliegt.
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Die Planung sollte im Jahr 2023 erfolgen damit mit den Bauausführungen im Jahr 2024 begonnen werden kann und die Nutzungsaufnahme im September 2025 möglich ist.
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Laut der Kostenschätzung im Rahmen der Machbarkeitsstudie (April 2021) wird ein erster grober Kostenansatz von [Betrag gelöscht] EUR brutto (KG 200-700) Gesamtkosten angesetzt. Der Auftraggeber rechnet inzwischen allerdings mit Gesamtkosten von ca. [Betrag gelöscht] EUR brutto.
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Der Auftraggeber möchte alle Fördermöglichkeiten / Förderprogramme voll ausschöpfen und erwartet die entsprechende Mithilfe durch den Architekten. Es sollen u. a. FAG-Fördermittel beantragt werden. Demnach ist dementsprechend zu planen, dass eine möglichst hohe Förderquote erzielt wird.
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Vergeben werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1 sowie die Besonderen Leistungen der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inkl. Verwendungsnachweis) sowie die Erstellung eines Brandschutzkonzepts. Die Besonderen Leistungen der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist sowie der Mitwirkung bei der Beantragung der Betriebserlaubnis werden optional vergeben. Die Mitwirkung bei der Beantragung der Betriebserlaubnis beschränkt sich dabei auf die Vorlage der Grundrisspläne mit Quadratmeterangaben und Funktionsbeschreibung.
Stufenweise Beauftragung:
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Stufe 1: Leistungsphasen 1 und 2
Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4
Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 und 7
Stufe 4: Leistungsphasen 8
Stufe 5: Leistungsphase 9
Vorgesehener Termin für die Planung ist 2023, für den Baubeginn 2024 und für die Nutzungsaufnahme September 2025.
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Mit den Vergabeunterlagen wird den Bewerbern eine Machbarkeitsstudie sowie ein Lageplan und Bestandspläne zur Verfügung gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gemeinde Hebertshausen - Neubau Kindergarten OT Prittlbach - Architektenleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kollnburg
NUTS-Code: DE229 Regen
Postleitzahl: 94262
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY60U0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.