Ausschreibung Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Traitsching
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93455
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.traitsching.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90491
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.roedl.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Die Gemeinde Traitsching (im Folgenden: Konzessionsgeber) führt zur Auswahl eines Netzbetreibers,
der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein
offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher
Vorgaben gemäß den oben genannten Richtlinien und Rahmenregelungen durch. Eine förmliche
Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den
Vergabekammern nicht eröffnet ist.
vgl. * II.1.4) Kurze Beschreibung
Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens fünf Bewerber auszuwählen. Die objektiven
Kriterien für die Auswahl dieser höchstens fünf geeigneten Bewerber sind in den Abschnitten
III bis V aufgeführt. Die unter Abschnitt III und IV aufgeführten Teilnahmekriterien sind als
zwingende und fakultative Ausschlusskriterien formuliert. Die im Abschnitt V aufgeführten Eig-
nungskriterien werden –soweit die in Abschnitt V genannten Mindestanforderungen erfüllt sind
und kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu verge-
benden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Ausgewählt werden
höchstens fünf Bewerber, die nicht auszuschließen sind und im Vergleich zu den übrigen Be-
werbern die höchste Punktzahl erzielen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Min-
destzahl von fünf liegt, wird das Vergabeverfahren fortgeführt. Bei Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet zunächst die gemäß Abschnitt V Ziffer 4 erzielte Punktzahl über den als fünf-
ten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet dann
die gemäß Abschnitt V Ziffer 4 bei der Referenz 1 (Mindestreferenz) erzielte Punktzahl. Bei
weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 4 bei der
Referenz 2 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet dann die
gemäß Abschnitt V Ziffer 4 bei der Referenz 3 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit
auf Platz fünf entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 4 bei der Referenz 4 erzielte
Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet dann die gemäß Abschnitt
V Ziffer 4 bei der Referenz 5 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf
entscheidet schließlich das Los über den als fünften auszuwählenden Bewerber.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung darüber, dass der Bewerber in das Berufsregister (z.B. Handelsregister) seines Sitzes oder Wohnsitzes eingetragen ist.
2. Vorlage des aktuellsten testierten Jahresabschlusses des Unternehmens.
3. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
4. Eigenerklärung durch Nennung von Referenzen über Leistungen im Breitband-
ausbau gegliedert nach a) Name des Auftraggebers, b) Erbringungszeitpunkt (in-
nerhalb der letzten drei Jahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist), sowie c)
Wert in Euro und d) die Anzahl der ausgebauten Adressen.
Die Referenz 1 (Mindestreferenz) ist erbracht, wenn die geforderten Mindestan-
forderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. Die Mindestanfor-
derungen sind erfüllt, wenn der Bewerber a) den Namen des Auftraggebers, b)
Erbringungszeitpunkt (innerhalb der letzten drei Jahre vor Ablauf der Teilnahme-
antragsfrist), sowie c) Wert in Euro und d) die Anzahl der ausgebauten Adressen
benannt hat. Die Referenz 1 (Mindestreferenz) wird –soweit kein Ausschluss er-
folgt –hinsichtlich der ihr zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leis-
tungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.
Der Bieter erklärt, dass er alle Voraussetzungen zur Übernahme der
Vertragsverpflichtungen erfüllt. Die Erstellung seines Angebots erfolgt unter
Berücksichtigung der in Deutschland geltenden gesetzlichen Vorschriften. Der
Bieter erklärt, dass er im Falle der Auftragsausführung alle für ihn geltenden
rechtlichen Verpflichtungen einhält, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge
zur Sozialversicherung entrichtet, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einhält
und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen
Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach
dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den
Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemein verbindlich
erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-
Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
erlassenen Rechtsverordnung für die betreffenden Leistung verbindlich
vorgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft hat seinen/ihren Teilnahmeantrag unter zwingender Nutzung dieses Teilnahmeformulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ beim Auf-
traggeber einzureichen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Ei-
generklärung. Sämtliche im Teilnahmeformular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvoll-
ständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist
vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Teilnahmeformular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Eine Bewerbergemeinschaft muss mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bewerber-/Bietergemeinschaft vorlegen (vgl. hierzu Abschnitt II Ziffer 1). Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist das Teilnahmeformular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mit-
glieds einer Bewerbergemeinschaft ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Teilnahmeformulars zu vermerken, der Name des Erklärenden für das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist auf Seite 7 des vervielfältigten Teilnahmeformulars zu vermerken. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages
der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen („Unterauftragnehmer“), muss er/sie die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, unter Abschnitt II Ziffer 2 bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit seinem/ihrem Teilnahmeantrag diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (vgl. hierzu Abschnitt II Ziffer 2) vorzulegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV sind auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Teilnahmeformular "Eignungskriterien und Ausschlussgründe“insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des vorgesehenen Unterauftragnehmers ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Teilnahmeformulars zu vermerken, der Name des Erklärenden
für den Unterauftragnehmer ist auf Seite 7 des vervielfältigten Teilnahmeformulars zu vermerken. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des
Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bewer-
ber/der Bewerbergemeinschaft dafür eine Frist setzen.
zur Eignungsleihe, vgl. Ziffer I.5
Zur Selbstreinigung, vgl. Ziffer I.6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html