RoMed Kliniken - Beschaffung und Installation eines chirurgischen Navigationssystems Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-3500001265
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.romed-kliniken.de
Abschnitt II: Gegenstand
RoMed Kliniken - Beschaffung und Installation eines chirurgischen Navigationssystems
Für die Kliniken für Allgemein-, Gefäß- und Thoraxchirurgie, Klinik für Mund-, Kiefer- und Plastische Gesichtschirurgie sowie Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie soll nun mit einem chirurgischen Navigationssystem auch in der Geräteausstattung auf das Niveau von Universitätskliniken aufgeschlossen werden. Aus diesen Gründen soll nun im Rahmen der KHZG Fördermaßnahmen § 19 Abs. 1 KHSFV (Nr. 4, automatisiertes klinisches Entscheidungsunterstützungssystem) ein chirurgisches Navigationssystem beschafft werden.
Beschaffung und Installation des Navigationssystems Curve Navigation der Brainlab AG mit einer offenen Implantate Plattform, welches sowohl für neurochirurgische, orthopädische als auch für Eingriffe im Bereich Hals - Nasen - Ohren sowie die Versorgung im Gesicht geeignet ist.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Im vorliegenden Fall bestehen eine Reihe von Alleinstellungsmerkmalen, die nur von dem System Curve Navigation der Brainlab AG erfüllt werden können:
- Der RoMed Verbund verfügt über vier Standorte welche durchaus bereits Navigationssysteme der Brainlab AG einsetzen. Im Rahmen einer Reorganisation werden in diesen Standorten Fachbereiche spezialisiert und jeweils je nach Bedarf zusammengefasst unter eine chefärztliche Leitung gestellt. Dabei soll die Planung von Eingriffen von jedem Standort aus vorgenommen werden können. Das System der Brainlab AG sieht eine zentrale Serverstruktur und die Abdeckung verschiedener Fachbereiche vor. Eine dezentrale Planung mit einer zentralen Patientendatenverwaltung verschiedener Fachabteilungen unter Einbeziehung von Bilddateien unterschiedlicher Gerätetypen wie z. B. MRT, CT, PET- und SPECT-Bilder ist nur mit dem Navigationssystem "Curve" der Fa. Brainlab möglich.
- In den RoMed Kliniken soll, um den Zeitbedarf in der Versorgungseinheit "OP" zu reduzieren und zeitgleich die bestmögliche Versorgung der Patienten zu gewährleisten, das Navigationssystem an das vorhandene KIS System angebunden werden. Brainlab bietet als einziger Anbieter einen zentralen Planungsserver mit entsprechender Integrationstiefe in das bestehende KIS. Mit der Technologie "prefetching" wird ein direkter Zugriff auf den Planungsserver und alle notwendigen Informationen aus dem KIS ermöglicht.
- Gefordert ist ein System, mit dem kritische Strukturen sowohl bei der Eingriffsplanung als auch intraoperativ bestmöglich erkannt werden, um die Versorgungsqualität bei geringerer Weichteilschädigung zu steigern. Knochen oder Hautumschlossene Strukturen lassen sich im Normalfall nur bedingt darstellen. Die Entscheidungsunterstützung kann auch auf der Grundlage von vorhandenen und zusammengeführten diagnostischen Datensätzen (z. B. CT-, MRT-, CTA-, MRA-, PET- und SPECT-Bilder) erfolgen. Die Technologien der Anbieter Medtronic, Stryker, Silony oder Aesculap sehen entweder keine Segmentierungsmöglichkeit oder eine Segmentierung in ein vorgefertigtes Muster vor. Dies führt am tatsächlichen Patienten zu Interpretationsfehlern und reduziert die Versorgungsqualität. Nur mit dem System der Brainlab AG kann die tatsächliche Situation im geplanten OP-Feld exakt dargestellt werden und nur mit diesem System kann intraoperativ die OP Planung auf den aktuellen Situs angepasst werden.
- Gefordert ist ein System welches über eine Herstellerunabhängige Datenbank zu den auf den Markt befindlichen Implantaten verfügt. Kliniken wie die RoMed Kliniken erhalten ihren Erlös für die Versorgung von Patienten aus dem DRG System. In diesem System sind die Ausgaben für Implantate in einer Versorgungspauschale abgedeckt. Aus diesem Grund ist der Klinikbetreiber angehalten, auch wirtschaftliche Implantate einzusetzen. Dies setzt eine Auswahlmöglichkeit voraus. Die Navigationssysteme der Lieferanten für Implantate unterstützen hauptsächlich das Portfolio des jeweiligen Herstellers. Für Implantate anderer Hersteller werden lediglich Behelfstools angeboten. Diese Navigationshilfen sind für Implantate anderer Hersteller nicht im gleichen Maß exakt wie für die eigenen Implantate. Nur die Brainlab AG stellt selbst keine Implantate her. Aus diesem Grund muss sie im Markt verfügbare Implantate "navigierbar" machen. Damit haben sie bereits eine sehr große Herstellerunabhängige Datenbank. Da Brainlab auch in Zukunft keine chirurgischen Implantate herstellen möchte, wird die bestehende Datenbank zu den verfügbaren Implantaten kontinuierlich ausgebaut.
Damit kann der Beschaffungsbedarf der RoMed Kliniken Rosenheim GmbH nur durch das System Curve Navigation gedeckt werden. Das System wird auf dem europäischen Markt nur von der Brainlab AG selbst vertrieben. Die Brainlab AG ist daher als einziges Unternehmen in der Lage, den Auftrag zu erfüllen. Damit ist ein Verhandlungsverfahren gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV vergaberechtlich zulässig.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81829
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBL60NH
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.