GW 2023 Statik - Tragwerksplanung Neubau Wasserwerk und Lagerhalle
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtwerke-dachau.de
Abschnitt II: Gegenstand
GW 2023 Statik - Tragwerksplanung Neubau Wasserwerk und Lagerhalle
Planungsleistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung für den Neubau des Wasserwerks Dachau Ost als Ingenieurbauwerk sowie eine daran anschließende Lagerhalle als Gebäude mit den Leistungsphasen 1 bis 6, Honorarzone III mit voraussichtlichen Baukosten inklusive Zuleitung / Netzanbindung laut Kostenschätzung nach DIN 276 i.H.v. 24 Mio EUR netto.
Große Kreisstadt Dachau
Der Auftrag umfasst Fachplanungsleistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung nach § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14.1 für den Neubau des Wasserwerks Dachau Ost als Ingenieurbauwerk sowie eine daran anschließende Lagerhalle als Gebäude. Umfasst sind die kompletten Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6. Außerdem werden einzelne besondere Leistungen beauftragt. Die Leistungen werden jeweils der Honorarzone III zugeordnet. Nähere Informationen zum Auftragsgegenstand enthält die Aufgabenbeschreibung, die als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wird.
Siehe dazu § 3 des Ingenieurvertrages Tragwerksplanung als Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Beauftragt werden zunächst nur die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 (Leistungsstufe 1). Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahmen Leistungen der Leistungsphase 5 (Leistungsstufe 2) zu übertragen. Leistungen der Leistungsphase 6 können als Leistungsstufe 3 vergeben werden. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung des Auftraggebers. Nähere Regelungen dazu enthält § 3 des Ingenieurvertrag Tragwerksplanung , der als Bestandteil der Vergabeunterlagen enthalten ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Ist der Bieter eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters im Bewerbungsbogen nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bieter oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
2. Nachweis der beruflichen Befähigung des Bieters und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis
- der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung (z. B. Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur, Stadtplaner)
- des Studiums des Bauingenieurwesens gemäß Art. 62a Abs. 1 Nr. 1 BayBO i.V.m. Ar.t 62 Abs. 3 BayBO (mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung und Eintragung in die Liste der Ingenieurekammer Bau)
1. Umsatz
a) Es ist der Jahresumsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren 2020, 2021 und 2022 in EUR netto anzugeben.
b) Zusätzlich ist der spezifische Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Leistungen der Tragwerkspkanung) in den letzten drei Geschäftsjahren 2020, 2021, 2022) in EUR netto anzugeben.
2. Berufshaftpflichtversicherung
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindest-Deckungssummen für Personenschäden von [Betrag gelöscht] EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von [Betrag gelöscht] EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
3. Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen
Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss er eine Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung vorlegen (Formblatt III.8); die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.“
Zu 1.: Es wird ein Mindestjahresumsatz von [Betrag gelöscht] EUR im Durschnitt der letzten drei Geschäftsjahre 2020, 2021, 2022 mit auftragsgegenständlichen Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags gefordert.
Zu 2.:Vorhandensein einer Berufshaftpflichtversicherung mit den oben genannten Mindestdeckungssummen und zweifacher Maximierung bzw. Versicherbarkeit mit den oben genannten Mindestdeckungssummen.
1. Angaben zu geeigneten Referenzen
Es sind mindestens drei geeignete Referenzen über vom Bieter in den letzten fünf Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) erbrachten Dienstleistungen aufzulisten. Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Fachplanungsleistung vergleichbar sind. Es werden nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
- Beschreibung (Aufgabe und Umfang der Leistung, Vertragsverhältnis)
- Beträge (Wert der erbrachten Leistung)
- Daten (Erbringungszeitraum)
- Empfänger (unter Angabe, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Empfänger handelt und Kontaktdaten des Ansprechpartners)
Als vergleichbar werden nur solche Referenzen angesehen, die folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Art des Objektes (Ingenieurbauwerk),
- statisch-konstruktivenrSchwierigkeitsgrad mindestens Honorarzone 3,
- Leistungsumfang Grundleistungen der LPH 1 bis 6
- Honorarsumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto
Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen der Bieter die Leistungsphase 6 nach dem 31.03.2018 abgeschlossen hat.
Über die Angaben im Bewerberbogen hinaus (Nr. 4.3.1.1 bis 4.3.1.3) sind keine weiteren Unterlagen einzureichen. Bei Abgabe bleiben diese in der Wertung unberücksichtigt.
2. Angaben zu technischen Fachkräften
Der Bieter hat Angaben zu den verfügbaren Mitarbeitern zu machen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden können. Der Bieter muss mindestens über drei Fachkräfte verfügen, die über die berufliche Befähigung zur Erbringung von Tragwerksplanungsleistungen (Nachweisberechtigung Standsicherheit) verfügen.
Mindestens drei vergleichbare Referenzen aus den letzten drei Jahren mit den oben genannten Mindestanforderungen
BauKaG und BayInG, siehe auch Angaben unter Abschnitt III.1.1
Siehe Auftrags- und Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Sie Abschnitt I.1.
Die elektronische Angebotsöffnung erfolgt durch zwei befugte Vertreter des Auftraggebers. Die Teilnahme von Bietern ist nicht zulässig.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
2. Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform www.staatsanzeiger-eservices.de eingestellt.
Alle einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Alle Unterlagen können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als pdf zu speichern und auf die Plattform hochzuladen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich.
3. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Fragen zum Vergabeverfahren sind bis spätestens 08.02.2023 zu stellen, um eine Beantwortung gewährleisten zu können. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland