Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen Dringlichkeit, Stromlieferung, befristet vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-rosenheim.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.landkreis-rosenheim.de/aktuelles/#tab-ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen Dringlichkeit, Stromlieferung, befristet vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
Stromversorgung der Immobilien des Landkreises Rosenheim für das Jahr 2023
Stromlieferung für das Jahr 2023 (RLM)
Stromversorgung der Immobilien des Landkreises Rosenheim für das Jahr 2023 (RLM)
Stromlieferung für das Jahr 2023 (SLP)
Stromversorgung der Immobilien des Landkreises Rosenheim für das Jahr 2023 (SLP)
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Bei Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ist keine Auftragsbekanntmachung erforderlich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stromversorgung der Immobilien des Landkreises Rosenheim - RML
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.enercity.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stromversorgung der Immobilien des Landkreises Rosenheim - SLP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Görlitz
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://stadtwerke-goerlitz.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/88224/88227/leistung/leistung_49673/index.html
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und ggü. dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlags ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB)