Bewachung: Schertlinstr. 2, SBH Süd Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-5-2023-0002
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bewachung: Schertlinstr. 2, SBH Süd
Hausordnungs- und Objektschutzdienste, sowie Revier-, alarm- und Interventionsdienste im Sozialbürgerhaus (SBH) süd in der Schertlinstr. 2 in 81379 München
München
Deutschland
werktäglicher (Mo-Fr) Hausordnungs- und Objektschutzdienste durch 2 (optional 3) Sicherheitskräfte mit Sachkundeprüfung und WSL I-III (Bezahlung nach Lohngruppe 3 b), sowie werktägliche (Mo-Fr) Bauwerkshauptkontrolle mit Schließdienst, allnächtliche, sowie zusätzliche Revieraußenkontrollen und Alarm- und Interventionsdienste
Es besteht eine Verlängerungsoption bis zum 31.05.2029.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Fragebogen:
1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
- Eintrag ins Handelsregister (sofern gesetzlich nötig)
- Gewerbeanmeldung.
- Erlaubnis nach § 34 a GewO.
2. Wirt. und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angabe von Umsatzzahlen der letzten 3 Gesch.jahre.
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mind. folg. Deckungssummen:
Personenschäden: [Betrag gelöscht] Euro
Sachschäden: [Betrag gelöscht] Euro
Schlüsselverluste: [Betrag gelöscht] Euro
Abhandenkommen bewachter Sachen: [Betrag gelöscht] Euro
reine Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] Euro
3. Techn. und berufliche Leistungsfähigkeit.
Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 3 in vergleichbarer Art und vergleichbarem Rechnungswert zufriedenstellend erbrachte Leistungen (mindestens 1 Jahr erbracht, nicht älter als 3 Jahre, maßgeblich ist das Ende der Angebotsfrist) vorweisen. Die Vergabestelle 1 behält sich vor, nur solche Referenzen zu berücksichtigen, welche bis zum Zeitpunkt des Ablaufes der Angebotsfrist mitgeteilt wurden. Sie kann für sie erbrachte Leistungen auch ohne Angabe berücksichtigen, ein Anspruch besteht nicht. Benennung Beschäftigtenzahlen, Niederlassung, Fluktuationsquote, Anzahl Einsatzfahrzeuge"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).