Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG, MVV-Regionalbuslinie 704
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 248-720945)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mvv-muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG, MVV-Regionalbuslinie 704
Der Landkreis Dachau als Aufgabenträger, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH beabsichtigt, vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien, die Verkehrsleistungen der MVV-Regionalbuslinie 704 mit Wirkung zum 15.12.2024 bis 13.12.2031 im offenen Verfahren gemäß § 15 VgV europaweit auszuschreiben.
- Linienverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie 704: Aichach Bahnhof - Kleinberghofen - Erdweg (S) - Schwabhausen (S) - Dachau (S) (R) und zurück
Der Einsatz von Sub-Unternehmern ist zulässig, muss aber vom Auftraggeber genehmigt werden. Der Auftragnehmer muss mindestens 70 % der Betriebsleistungen selbst erbringen. Auf Art. 4 Abs. 7 VO 1370/2007 wird verwiesen.
Menge und Wert der Dienstleistung:
- ca. 410.692 Nwkm/a
- 4 Neufahrzeuge 12m Niederflur-Überland oder Low-Entry-Überland
- ca. 112 Haltestellen
- geschätzter Wert ohne MwSt: Spanne von 7 105 000 bis [Betrag gelöscht] EUR
Nähere Angaben zu Fahrplan bzw. Takt und den darüberhinausgehenden Informationen des Verkehrsvertrages finden Sie unter https://www.mvv-muenchen.de/ueber-den-mvv/ausschreibungen/index.html
Zu näheren Angaben zu Qualitätszielen wird auf die Muster von Leistungsbeschreibung und Verkehrsvertrag
verwiesen. https://www.mvv-muenchen.de/ueber-den-mvv/ausschreibungen/index.html
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Auf die Regelungen gemäß § 8a Abs. 2 S. 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG wird hingewiesen. Ausschließliche
Rechte werden eingeräumt. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die
das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber
nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG.
Die Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen ähnliche Leistungen bereits mit Erfolg erbracht
haben.
Die Erbringung der Dienstleistungen ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen
- Angabe zu Inhabern, Gesellschaftern und zur Führung der Geschäfte bestellten Personen des Bieters bzw.
der Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Personenbeförderungsgesetz (PBefG);
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
Information über ausschließliche Rechte Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: Ja
Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial
dieser Leistung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Aufgabenträger nicht selbst veranlasst
werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den § 42 und 43 PBefG
Sonstige besondere Bedingungen Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: Ja
Die Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen ähnliche Leistungen bereits mit Erfolg erbracht
haben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Angabe zu Inhabern, Gesellschaftern und zur Führung der Geschäfte bestellten Personen des Bieters bzw.
der Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Technische Anforderungen
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die Erbringung der Dienstleistungen ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die
einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Verordnung über den
Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft).
Qualitätsziele zu Dienstleistungsaufträge
Zu allen Qualitätszielen wird auf die Muster von Leistungsbeschreibung und Verkehrsvertrag verwiesen.
https://www.mvv-muenchen.de/mvv-und-service/ausschreibungen/index.html