Sanitärarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: H22a034922
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanitärarbeiten
Neubau der Sanitärtechnischen Anlagen inkl. Küchenanschlüsse
Heidemannstraße, 80939 München
SML-Rohr bis DN 250 (SW und RW) 5026 m
KML-Rohr bis DN 100 282m
Kondensatleitung VA-Rohr 200 m
Abläufe SW DN 70 32 Stück
Rinnen / Duschrinnen 16 Stück
Hebeanlagen / Tauchpumpen 7 Stück
Dachabläufe 46 Stück
Abläufe Küche und Rinnen 19 Stück
Fettabscheider NS7 1 Stück
VA-Rohr bis 54 x 1,5mm 4467m Armaturen (Absperrungen, Rohrtrenner usw.) 209 Stück
Rückspülfilter und Druckminderer DN 50 2 Stück
Gartenwasseranschlüsse 10 Stück
Wasserzähler 14 Stück
Durchlauferhitzer 28 Stück
Urinale 31 Stück
WC ́s 151 Stück
Waschtische 260 Stück
Spülen 20 Stück
Badewanne 1 Stück
Ausgussbecken 14 Stück
Installationswände 202 Stück
Kalkschutzanlage 1 Stück
Enthärtungsanlage Küche 1 Stück
Weichwasseranlage Küche 1 Stück
Rohr Löschwasser bis DN 80 138m
Löschwassereinspeisungen 4 Stück
Löschwasserentnahmen 24 Stück
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: 08112 Wilkau-Haßlau
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Eintragung "[Betrag gelöscht] EUR" in den Ziffern II.1.7) "Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)" und V.2.4) "Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)" entspricht nicht dem tatsächlichen Wert des vergebenen Auftrags. Sie dient lediglich als Platzhalter, da dieses Feld derzeit auf Grund einer technischen Voreinstellung als Pflichtfeld für die Weiterbearbeitung des Online-Formulars generiert ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.