Pumpen für die Schöpfwerke Pfatter und Moosgraben Referenznummer der Bekanntmachung: 011-01-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pumpen für die Schöpfwerke Pfatter und Moosgraben
An den Schöpfwerken Moosgraben (2 Pumpen) und Pfatter (4 Pumpen) sollen die vorhandenen Pumpen und Motoren gegen möglichst bau- und leistungsgleiche neue Anlagen ersetzt werden. Die Anlagen müssen an die bestehende Infrastruktur (Anlagentechnik, Stromzufuhr usw.) angepasst hergestellt, durch den Auftragnehmer angeliefert und durch ihn vor Ort eingebaut werden.
An den Schöpfwerken Moosgraben (2 Pumpen) und Pfatter (4 Pumpen) sollen die vorhandenen Pumpen und Motoren gegen möglichst bau- und leistungsgleiche neue Anlagen ersetzt werden. Die Anlagen müssen an die bestehende Infrastruktur (Anlagentechnik, Stromzufuhr usw.) angepasst hergestellt, durch den Auftragnehmer angeliefert und durch ihn vor Ort eingebaut werden.
keine
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Pumpen für die Schöpfwerke Pfatter und Moosgraben
Nationale Identifikationsnummer: DE135158433
Ort: Heide
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
Postleitzahl: 93053
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]