Ausschreibung einer Location für Venture Incubation Veranstaltungen 2023 - PR289165-2800-I Referenznummer der Bekanntmachung: PR289165-2800-I
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.fraunhofer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung einer Location für Venture Incubation Veranstaltungen 2023 - PR289165-2800-I
Ausschreibung einer Location für Venture Incubation Veranstaltungen 2023 sowie eine Nicht- Konferenz (Bereichsworkshop)
ZV
Hansastraße 27C
80686 München
AHEAD ist die zentrale Plattform der Fraunhofer Gesellschaft für Venture Incubation, Company Building und Kooperationen mit dem Startup Ökosystem. Unser Auftrag ist die Förderung eines erfolgreichen Technologie Transfers via Spin-Offs und lizenzierbarer Produkte auf Basis von Fraunhofer Technologie.
Mit unseren teilnehmenden Teams arbeiten wir intensiv an der Inkubation und Entwicklung ihrer Venture Projekte in den Bereichen Markt, Team und Produkt sowie IP. Dafür bieten wir bei AHEAD die geeigneten Strukturen, Coaches, Prozesse, Events, Netzwerke sowie ein inspirierendes Umfeld, um unsere Teams in ihrer Entwicklung bestmöglich zu fördern sowie unternehmerisches Denken und Handeln bei Fraunhofer zu festigen.
Das AHEAD-Programm entstand aus mehreren Vorgängerprogramm sowie BMBF-geförderten Initiativen mit dem Ziel, die Ausgründungsaktivitäten bei Fraunhofer als Transferpfad für Hightech made in Germany zu intensivieren. Die Bedeutung des Programms für die Fraunhofer Zentrale soll daher u.a. auch durch die Qualität der AHEAD-Veranstaltungen zum Ausdruck gebracht werden. Die Einladung der Teilnehmenden aus den verschiedenen Instituten nach München, in die Nähe der Fraunhofer Zentrale, soll den Stellenwert von AHEAD nochmal unterstreichen.
Nicht-Konferenz
Das Direktorat für Transfer und Innovationsmanagement bündelt die Arbeit von fünf Abteilungen und bringt fünf von sieben Transferpfade in einer Organisationseinheit zusammen. Wir arbeiten kooperativ und vernetzend mit allen Fraunhofer
Einheiten mit dem Ziel Transferchancen über alle Fraunhofer Transferpfade zu identifizieren und wirkungsvoll zu nutzen. Wir unterstützen durch fundierte Expertise die Fraunhofer Transferprozesse für erfolgreichen (Transfer der Fraunhofer Institute bis in die Anwendung und ermöglichen neue Transferchancen von Fraunhofer in den Markt. Damit gestalten wir nachhaltig Transferinnovationen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-185a62a05ee-29d4f0cea0f6547c
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-185a62a05ee-29d4f0cea0f6547c
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-185a62a05ee-29d4f0cea0f6547c
Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter III.1.) aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen. Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen; deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.fraunhofer.de