Fahrbahnerhaltungsmaßnahme D71RL
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrbahnerhaltungsmaßnahme D71RL
Die Erhaltungsmaßnahme D71RL auf der BAB A73 umfasst auf einer Länge von rund 9 km die Erneuerung der Fahrbahn incl. Querschnittsanpassung, die Erneuerung der Bankette im Mittel- und Seitenstreifen sowie aller Entwässerungseinrichtungen incl. aller Kanalhaltungen im Mittelstreifen in beide Fahrtrichtungen
Hierbei soll im Jahr 2023 die Richtungsfahrbahn L auf einer Länge von rd. 6 km erneuert werden. Im Jahr 2024 sollen dann die übrigen Streckenteile umgesetzt werden.
Diese Vorinformation umfasst die Lose, die in 2023 umgesetzt werden.
Fahrbahnerhaltungslos D71L
BAB A73, AS Bad Staffelstein bis AS Zapfendorf
Betr.-km 70,600 bis Betr.-km 75,630
Erneuerung der Fahrbahn incl. Querschnittsanpassung, Erneuerung der Bankette im Mittel- und Seitenstreifen sowie Entwässerungseinrichtungen auf einer Länge von rund 6 km, Fahrtrichtung Suhl
Verkehrssicherung D71RL
BAB A73, AS Bad Staffelstein bis AS Zapfendorf
Betr.-km 69,500 bis Betr.-km 75,630
Auf- und Abbau sowie die Unterhaltung der Verkehrsführung für die Fahrbahnerhaltungsmaßnahme D71RL bei einer 3s+0 bzw. 0+3s Verkehrsführung auf einer Länge von rund 6 km
Erneuerung Fahrzeugrückhaltesysteme D71L
BAB A73, AS Lichtenfels bis AS Ebensfeld
Betr.-km 70,600 bis Betr.-km 75,630
Erneuerung der Fahrzeugrückhaltesysteme im Mittelstreifen sowie am Seitenstreifen Fahrtrichtung Suhl auf einer Länge von rund 5 km in Stahlbauweise
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de