Generalsanierung und Erweiterung der Edith-Stein-Schule Memmingen - Fensterbauarbeiten/Sonnenschutz Referenznummer der Bekanntmachung: 02422/52/2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Memmingen
NUTS-Code: DE274 Memmingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87700
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung und Erweiterung der Edith-Stein-Schule Memmingen - Fensterbauarbeiten/Sonnenschutz
Hauptmassen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Rahmen einer umfangreichen Sanierungs-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahme werden die Gebäude der Edith Stein-Grundschule in Memmingen an den heutigen Flächenbedarf angepasst.Gegenstand dieser Ausschreibung sind: MetallbauarbeitenDie Leistung umfasst Herstellung, Lieferung und Montage von Aluminium-Bauelementen in Form von Fenstern, Außentüren und -Fassaden, sowieProfilrahmen-Innentüren. VerglasungsarbeitenDie Leistung umfasst die Lieferung und komplette Verglasung aller Glasscheiben bzw. Paneele, einschl. Einsetzen und Abdichten aller Glasscheiben und Ausfachungen. SonnenschutzarbeitenDie Leistung umfasst die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Sonnenschutzanlagen, einschl. der Sonnenschutzblenden. Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschl. Auf- / Abladen, Lagern auf der Baustelle und Transport zur Verwendungs-stelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes beschrieben ist. Es werden bauseits keine Hebezeuge zur Verfügung gestellt. Baubeginn: 05. Juni 2023 (KW 23); Baufertigstellung: 28. März 2024 (KW 13)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Ummendorf
NUTS-Code: DE146 Biberach
Postleitzahl: 88444
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.