Messestadt Riem, Öffentliches Grün am Sportpark - Landschaftsbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 486.05.510.01
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mrg-gmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Messestadt Riem, Öffentliches Grün am Sportpark - Landschaftsbauarbeiten
Landschaftsbauarbeiten:
-ca. 23.000 m3 Erdbauarbeiten,
-ca. 6.600 m2 Asphaltarbeiten,
-ca. 500 m Kabelschutzrohr inkl. Beleuchtung,
-ca. 1.400 m2 wassergebundene Wegedecke,
-ca. 475 m2 Abstreu aus Riesel,
-ca. 1.420 m2 Schotterrasen,
-ca. 1.050 m Natursteinplatten,
-ca. 820 m Natursteinbord,
-ca. 1.550 m2 Steinsetzung aus gestufter Materialkörnung
-190 St Gehölzneupflanzungen,
-9 St Verpflanzungen
-2.294 St Strauchpflanzungen,
-ca. 27.650 m2 Ansaaten,
-ca. 190 m2 Staudenpflanzflächen,
-ca. 46 m Betonfertigteile
-Ausstattungselemente (Sitzauflagen, Sitzbänke, Holzliegen, Müllbehälter, etc.)
-Fertigstellungspflege
-Entwicklungspflege.
Messestadt Riem
siehe II.1.4)
1. Ergänzung zu II.2.7)
- Die Zuschlagserteilung erfolgt voraussichtlich in der KW 14/2023. Mit der Leistung ist innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den AG (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B) zu beginnen.
- Fertigstellungspflege bis Frühjahr 2025
- Entwicklungspflege bis Frühjahr 2027
2. Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme, für Mängelansprüche in Höhe von 3% der Brutto-Abrechnungssumme (im Anwendungsbereich des § 13b UStG jeweils der Netto-Summe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
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Erklärungen/Angaben des Bieters
- über das Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A mit den erforderlichen Angaben zur Selbstreinigung bei einem Ausschlussgrund nach § 6e EU Abs. 1-4 VOB/A, durch die für sein Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde;
- dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister oder im Wettbewerbsregister gespeichert sind;
- dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit diese der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat;
- zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft;
- zur Eintragung im Handelsregister, in die Handwerksrolle für die auszuführenden Leistungen, bei der Industrie- und Handelskammer oder Angabe, ob er nicht zur Eintragung in die genannten Register verpflichtet ist.
Folgende Unterlagen werden als Nachweis verlangt:
- sofern zutreffend: im Falle erfolgreicher Selbstreinigung nach § 6f EU VOB/A eine Erklärung in Textform mit allen erforderlichen Angaben sowie eine Bestätigung der zuständigen Stellen hierüber;
- sofern zutreffend: bei Einträgen im Gewerbezentralregister eine Erklärung in Textform, die alle erforderlichen Angaben zum Sachverhalt enthält sowie etwaige Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Verstöße beschreibt;
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder Bescheinigung in Steuersachen (soweit vom Finanzamt ausgestellt);
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG;
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit Beitragspflicht besteht);
- qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen;
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer oder sonstige anderweitige Nachweise.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR fordert der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz an.
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Erklärungen/Angaben des Bieters
- über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen), pro Jahr in EUR brutto;
- ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt, eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde oder sich das Unternehmen in Liquidation befindet bzw. ob ein eventuell vorliegender Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
- über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem (in einem EU-Mitgliedsstaat bzw. eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum) zugelassenen Versicherungsunternehmen in geforderter Höhe.
Folgende Unterlagen werden als Nachweis verlangt:
- Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder Gewinn- und Verlustrechnungen;
- im Insolvenzfall: Insolvenzplan, sofern ein solcher vorliegt und rechtskräftig bestätigt wurde;
- Nachweis der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder schriftliche Bestätigung des Versicherungsunternehmens über die Erhöhung der Deckungssummen im Auftragsfall.
Als Mindeststandard ist gefordert:
- Mindestdeckungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung in EUR: 3.000.000 für Personenschäden (250.000 für die einzelne geschädigte Person), 3.000.000 für Sachschäden sowie 50.000 für Bearbeitungs- bzw. Vermögensschäden sowie Maximierung der Ersatzleistung von mindestens dem Zweifachen der Deckungssumme je Kalenderjahr.
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Erklärungen/Angaben des Bieters
- dass er in den letzten 5 Jahren (bezogen auf den Monat der Veröffentlichung der Bekanntmachung) vergleichbare Leistungen ausgeführt hat;
- dass ihm die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen;
- zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
Folgende Unterlagen werden als Nachweis verlangt:
- Referenznachweise über erbrachte Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, innerhalb des genannten Zeitraums mit folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe ausgeführter Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); vertragliche Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung (in Anlehnung an Formblatt 444 Referenzbescheinigung (https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/vhb/z5_vergabe_bauauftraege_formblatt_444_referenz.docx);
- Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen als Fachkraft für Arbeitssicherheit;
Als Mindeststandard ist gefordert:
-Anzahl Referenzen: mindestens 3 wie beschrieben;
Abschnitt IV: Verfahren
siehe I.1)
keine Teilnahme zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die Unterlagen sind barrierefrei zugänglich, Ziffer I.1). Es gelten die beigefügten Teilnahmebedingungen.
b) Die Abgabe von Angeboten ist ausschließlich über das Vergabeportal www.staatsanzeiger-eservices.de zugelassen, Ziffer I.3). Auf anderem Weg eingehende oder nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
c) Der Auftraggeber empfiehlt allen Teilnehmern die Registrierung auf dem Vergabeportal, da nur so der Erhalt zusätzlicher Informationen während des Verfahrens (Aktualisierung von Unterlagen oder Terminen, Antworten auf Fragen der Teilnehmer) gewährleistet ist. Für Einmal- oder Gelegenheitsnutzer bietet der Betreiber einen kostenlosen sog. „Kiosk-Service“ an. Es wird empfohlen, sich mit dem Vergabeportal rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist vertraut zu machen. Bei technischen Schwierigkeiten bietet der Betreiber einen Support an.
d) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Teilnehmers Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er den Auftraggeber unverzüglich noch vor Angebotsabgabe ausschließlich in Textform über das Vergabeportal darauf hinzuweisen. Dies hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Auftraggeber noch mindestens sechs Tage vor dem Ablauf der Angebotsfrist Auskunft erteilen kann, somit bis spätestens 14.02.2023. Ansonsten ist er nicht zur Beantwortung verpflichtet. Die Beantwortung erfolgt über das Vergabeportal anonymisiert zeitgleich an alle registrierten Teilnehmer (sofern für alle relevant), letztmalig am
15.02.2023. Eine Angebotsabgabe vor diesem Datum wird daher nicht empfohlen. Jeder Teilnehmer ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist selbst dafür verantwortlich, sich zusätzlich bereitgestellte Informationen des Auftraggebers vom Vergabeportal zu laden. Angebote, die nicht auf dem zum Zeitpunkt der Abgabefrist gültigen Stand der Vergabeunterlagen basieren, werden, sofern sie nicht vergleichbar sind, vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
e) Die Bildung einer Bietergemeinschaft ist zulässig, wobei der Koordinierungsaufwand zu keiner Zeit (Vergabeverfahren bzw. Auftrag) beim Auftraggeber liegen darf. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben (Formblatt 234),
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
- in der alle Mitglieder namentlich und mit USt.-ID-Nr. aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und zur Entgegennahme von Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist;
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen des Auftraggebers ist die Erklärung von allen Mitgliedern zu unterzeichnen bzw. fortgeschritten oder qualifiziert zu signieren. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sind die von ihm übernommenen Teilleistungen des Auftrags zu benennen; es sind jeweils eigene Eigenerklärungen zur Eignung abzugeben. Die vom Auftraggeber geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung des Mitglieds sind in Bezug auf die übernommene Teilleistung einzureichen. Nach Ablauf der Angebotsfrist ist eine Änderung der Mitglieder einer Bietergemeinschaft nicht mehr zulässig und hat den Ausschluss der betreffenden Bietergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften und Einzelbieter, sofern sie nicht bereits mit dem Angebot nachweisen, dass sie durch organisatorische oder personelle Maßnahmen sichergestellt haben, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen ist.
f) Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge / Eignungsleihe): Beabsichtigt ein Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Nach- oder Subunternehmer, Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische
oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot (Formblatt 235) benennen. Der Bieter hat nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat für jedes andere Unternehmen die gemäß Formblatt 124.MRG geforderten Eigenerklärungen einzureichen, den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben, entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (Formblatt
236) sowie die vom Auftraggeber geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung in Bezug auf die Teilleistung/Kapazitäten einzureichen. Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch (Eignungsleihe nach § 6d EU Abs. 2 VOB/A), müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende
Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist zu ersetzen (§ 6d EU Abs. 1 S. 5, 6 VOB/A).
g) Die in Ziffer III.1) aufgelisteten, erforderlichen Erklärungen und Nachweise ergeben sich aus Formblatt 124.MRG „Eigenerklärung zur Eignung“ (EE), ggf. auch aus weiteren Erklärungen/Nachweisen. Alternativ zulässig ist die Abgabe einer „Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung“ (EEE) oder die Angabe des Eintrags im Präqualifikationsverzeichnis (Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., PQ-VOB), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Der Bieter hat eigenverantwortlich zu prüfen, ob der Inhalt der EEE bzw. PQ-VOB alle vom Auftraggeber verlangten Erklärungen und Nachweise abdeckt. Nicht enthaltene, aber verlangte Unterlagen sind vom Bieter zusätzlich einzureichen. Bei einer Bietergemeinschaft oder bei Einbindung anderer Unternehmen (Einsatz als Nach-/Subunternehmer/Unterauftragnehmer bzw. wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Eignungsleihe) gilt dies für alle am Angebot beteiligten Unternehmen entsprechend. Dabei kommt es auf die Eignung des Bieters (bzw. der Bietergemeinschaft) einschließlich der anderen Unternehmen insgesamt an.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen
- für die anderen Unternehmen die Eigenerklärungen (EE/EEE) bzw. der PQ-VOB-Eintrag einzureichen
- für alle am Angebot beteiligten Unternehmen (Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, andere
Unternehmen) die Eigenerklärungen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
h) Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Angebote in anderer Sprache werden ausgeschlossen. Soweit Bescheinigungen verlangt werden, haben ausländische Bieter die jeweils gleichwertige Bescheinigung ihres jeweiligen Herkunftslandes vorzulegen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Sollten beim Auftraggeber Zweifel an der Übersetzung bestehen, hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen. Legt der Bieter diese nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist vor, wird das Angebot ausgeschlossen.
i) Es wird empfohlen, die Formblätter des Auftraggebers zu verwenden.
j) Werden geforderte Erklärungen/Nachweise nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt, werden die Unterlagen nachgefordert. Erfolgt die Übersendung der nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der dafür vorgesehenen Frist, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
k) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
l) Ausschließlich der im EU-Amtsblatt TED veröffentlichte Inhalt der Bekanntmachung ist verbindlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Verstöße gegen Vergabevorschriften,
- durch die sich ein am Auftrag interessierter Bewerber oder Bieter in seinen Rechten verletzt sind, sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
- die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
- die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist (Frist zur Bewerbung) oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB).
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden in Textform informiert (§ 134 GWB). Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Bei Absendung der Information auf elektronischem Weg oder per Fax verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer