Kälte- und Wärmedämmarbeiten an betriebstechnischen Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: H21270022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kälte- und Wärmedämmarbeiten an betriebstechnischen Anlagen
Dämmarbeiten für Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsinstallationen
Severinstraße 2-6 mit Werinherstraße 33; 81541 München
- ca. 2.100 m WD Rohr DN 10
- ca. 6.250 m WD Rohr DN 20
- ca. 1.100 Stück WD Bogen Rohr DN 15
- ca. 4.400 Stück WD Bogen Rohr DN 25
- ca. 480 m Dämmung Trinkwasserleitung AD 15 mm
- ca. 528 m Dämmung Trinkwasserleitung AD 18 mm
- ca. 380 Stück WD Bogen Trinkwasserleitung AD 18 mm
- ca. 410 Stück WD Bogen Trinkwasserleitung AD 22 mm
- ca. 408 m Dämmung Luftleitung DN 80
- ca. 136 Stück Dämmung Bogen Luftleitung DN 80
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Arnstorf
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Eintragung "[Betrag gelöscht] EUR" in den Ziffern II.1.7) "Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)" und V.2.4) "Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)" entspricht nicht dem tatsächlichen Wert des vergebenen Auftrags. Sie dient lediglich als Platzhalter, da dieses Feld derzeit auf Grund einer technischen Voreinstellung als Pflichtfeld für die Weiterbearbeitung des Online-Formulars generiert ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.