Landschaftsbauarbeiten Ersatzvornahme Referenznummer der Bekanntmachung: Verg_EU-084_22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80802
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landschaftsbauarbeiten Ersatzvornahme
Die Außenanlagen der Wohnanlage wurden bereits weitestgehend hergestellt. Zudem sind Teilbereiche noch gänzlich unbearbeitet und lediglich provisorisch hergerichtet oder mangelbehaftet. Im Leistungsumfang sind die Ausführung der offenen Restleistungen sowie die Mangelbeseitigung in den Außenanlagen beinhaltet.
Der Leistungsumfang setzt sich wie folgt zusammen:
Ebene 0 (Straße, öffentlicher Gehweg)
- Abbruch von vorhandenen Belagsflächen aus Betonsteinpflaster
- Bodenabtrag nicht tragfähiger Bodenschichten
- Entsogung Aushubmaterial
- Herstellung von gebundenen und ungebundenen Belagsflächen aus Betonsteinpflaster
- Herstellung von Asphaltbelägen
- Ausbessern und Nachsanden von Pflasterbelägen
- Pflanzung und Vegetationspflegearbeiten
Ebene 1(unterbaute Flächen im Innenhof)
- Einbau von Winkelsteinen und Gitterrosten an Attika
- Einbau von Vegetationssubstraten
- Ausbessern und Nachsanden von Pflasterbelägen
- Pflanzung und Vegetationspflegearbeiten
Freising
Die Außenanlagen der Wohnanlage wurden bereits weitestgehend hergestellt. Zudem sind Teilbereiche noch gänzlich unbearbeitet und lediglich provisorisch hergerichtet oder mangelbehaftet. Im Leistungsumfang sind die Ausführung der offenen Restleistungen sowie die Mangelbeseitigung in den Außenanlagen beinhaltet.
Der Leistungsumfang setzt sich wie folgt zusammen:
Ebene 0 (Straße, öffentlicher Gehweg)
- Abbruch von vorhandenen Belagsflächen aus Betonsteinpflaster
- Bodenabtrag nicht tragfähiger Bodenschichten
- Entsogung Aushubmaterial
- Herstellung von gebundenen und ungebundenen Belagsflächen aus Betonsteinpflaster
- Herstellung von Asphaltbelägen
- Ausbessern und Nachsanden von Pflasterbelägen
- Pflanzung und Vegetationspflegearbeiten
Ebene 1(unterbaute Flächen im Innenhof)
- Einbau von Winkelsteinen und Gitterrosten an Attika
- Einbau von Vegetationssubstraten
- Ausbessern und Nachsanden von Pflasterbelägen
- Pflanzung und Vegetationspflegearbeiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
WAF 1. BA - Erweiterung der Wohnanlage Freising - Landschaftsbauarbeiten Ersatzvornahme
Ort: Pfaffenhofen
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung-oberbayern.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll,übe die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Ort: München
Land: Deutschland