Neubau Grundschule, 6-zügig, Pestalozzistraße 2, Gemeinde Kissing - einphasiger, nicht-offener Realisierungswettbewerb, mit vorgeschalteten offenen Bewerbungsverfahren im Rahmen der VgV, für Architekten (Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. § 33 ff HOAI 2021) und Freianlagenplaner (Objektplanung Freianlagen, gem. § 38ff HOAI 2021), nach den Richtlinien der RPW 2013.
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kissing
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
Postleitzahl: 86438
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kissing.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Grundschule, 6-zügig, Pestalozzistraße 2, Gemeinde Kissing - einphasiger, nicht-offener Realisierungswettbewerb, mit vorgeschalteten offenen Bewerbungsverfahren im Rahmen der VgV, für Architekten (Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. § 33 ff HOAI 2021) und Freianlagenplaner (Objektplanung Freianlagen, gem. § 38ff HOAI 2021), nach den Richtlinien der RPW 2013.
Die Gemeinde Kissing plant den Neubau einer 6-zügigen Grundschule im Ganztagesbetrieb (offener und gebundener Ganztagesbetrieb) nach dem pädagogischen Konzept (Lernhauskonzept) von LernLandSchaft. Sie ist bisher als 4-zügige Grundschule in den Bestandsgebäuden, in Nachbarschaft zur Mittelschule, untergebracht und soll nun im Rahmen der Erweiterung auf 6 Züge einen autarken Neubau erhalten, um Flächen im Bestand für Anforderungen der Mittelschule und andere Zwecke (andere Nutzer) freizumachen. Der Neubau umfasst 4.968 m² Nutzungsfläche (1-6).
Der Neubau soll östlich des Bestands, im Bereich des derzeitigen Pausenhofs, angesiedelt werden und zum Bestand einen Abstand von mindestens 12m [-> Präzisierung im Kolloquiumsprotokoll u. Auslobungsunterlagen] halten, der unbebaut und als Feuerwehrzufahrt freigehalten werden muss.
Der Neubau benötigt keine Sporthalle, da ausreichend Nutzungszeiten in der vorhandenen Turnhalle nördlich der Mittelschule und bei Bedarf auch in der nahegelegenen Paartalhalle zur Verfügung stehen.
Der derzeitige Erlebnispausenhof muss in hoher Qualität und in mindestens gleicher Größe neu errichtet werden. Ein Verkehrsübungsplatz ist nicht erforderlich.
Der östliche Teil des Grundstücks mit der Flurnummer 3051, sowie der westliche Teil der Flurnummer 3058/4 (Pestalozzistraße), die Flurnummer 3061/1 (Parkplatz), sowie 3061, 3058/3 und 3051/3 sind im Rahmen des Wettbewerbs für die Errichtung der Grundschule und der zugehörigen Freiflächen vorgesehen. Hierauf befindet sich ein Hartplatz, der nicht erhalten werden muss. Er ist derzeit als Sammelplatz für die Mittelschule ausgewiesen, diese Fläche kann aber auch an anderer Stelle außerhalb des Wettbewerbsgebietes verortet werden und ist nicht Teil der WBW-Aufgabe.
Die im Osten an das Wettbewerbsgebiet angrenzende Kindertagesstätte „Johanni-Piraten“ (3 Krippen- und 2 Kindergartengruppen, insgesamt 95 Kinder), sowie der nördlich des Hartplatzes angesiedelte Hort „Kindervilla - Schlaue Füchse“ (2 Gruppen, insgesamt 50 Kinder) verfügen derzeit über zu wenig Außenspielfläche.
Der Kiesparkplatz nördlich der Bahnhofstraße und der Parkplatz der Paartalhalle im Osten können für den Nachweis der Lehrerparkplätze herangezogen werden.
Das Wettbewerbsgebiet liegt außerhalb eines Geltungsbereichs eines Bebauungsplanes. Für die Bebaubarkeit gelten daher die Regeln nach § 34BauGB, sowie die Vorgaben aus dem Flächennutzungsplan und aus der Machbarkeitsstudie.
Das Büro, das die Machbarkeitsstudie erstellt hat, gilt als vorbefasster Bewerber. Alle relevanten Unterlagen werden den Bewerbern mit den Auslobungsunterlagen zur Verfügung gestellt, um alle Teilnehmer auf denselben Wissensstand wie das vorbefasste Büro zu bringen.
Der Wettbewerb ist ausschließlich für Bewerbergemeinschaften aus Architekten und Freianlagenplanern vorgesehen.
Die Ausloberin wird unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einem der Preisträger die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen übertragen; dies sind: Objektplanung (Gebäude und Innenräume): Leistungsphasen 2 bis 5, optional in Stufen die LPH 6 bis 9, nach § 34 HOAI 2021, Objektplanung (Freianlagen): Leistungsphasen 2 bis 5, optional in Stufen die LPH 6 bis 9, nach § 39 HOAI 2021.
Hinweis: Im Anschluss an den Wettbewerb findet hierfür noch ein Verhandlungsverfahren nach VgV mit den Preisträgern stehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Für die Bewertung der Wettbewerbsbeiträge gelten folgende Entscheidungskriterien:
- Städtebau: stadträumliche Einbindung, inkl. Freiflächen: Erschließung und Freiflächengestaltung
- Nachhaltigkeit
- Wirtschaftlichkeit: Verhältnis der Kennwerte (BGF/NUF, BRI/NURF,…)
- Architektur: architektonische Qualität
- Funktionalität: innere Funktion und Innenraumqualität
Für die Bewertung der Vergabeverhandlung im Rahmen des nachgeschalteten Verhandlungsverfahres mit den Preisträgern gelten folgende Zuschlagskriterien (mit Unterkriterien) gemäß der Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien:
- Wettbewerbsergebnis: 50% Gewichtung,
- Nachprüfung: Kostenanalyse: 10% Gewichtung,
- Projektteam: 13,5% Gewichtung,
- Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe: 16,5% Gewichtung,
- Honorar: 10% Gewichtung.
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Augsburg bzw. München
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://loehle-neubauer.de und https://www.lohrer-hochrein.de
Ort: Augsburg bzw. München
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bgg-arch.com und https://gehrhardt-landschaft.de
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.mgf-architekten.de und https://www.wiedemann-schweizer.de
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://kbk-architekten.de und http://moehrle-partner.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben zum Verhandlungsverfahren nach VgV (nach dem Wettbewerb), weitere Beauftragung und vertragliche Regelungen:
Die Ausloberin wird unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einem der Preisträger die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen übertragen. Hierzu wird mit allen Preisträgern ein Verhandlungsverfahren nach VgV durchgeführt. Grundlage für die Beauftragung wird das Vertragsmuster der Auftraggeberin.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB).
Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs.3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland