Stadtwerke Eichstätt_TV-Kanalinspektion sowie Kanalreinigung Eichstätt 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 250/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eichstätt
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-eichstaett.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.prof-rauch-baurecht.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtwerke Eichstätt_TV-Kanalinspektion sowie Kanalreinigung Eichstätt 2023
Die Stadtwerke Eichstätt betreiben die öffentliche Kanalisation der Stadt Eichstätt. Gemäß der Entwässerungssatzung der Stadt Eichstätt gehören die Grundstücksanschlüsse bis zur Grundstücksgrenze bzw. bis zum Kontrollschacht zur öffentlichen Kanalisation. Insgesamt umfasst das Kanalnetz ca. 115 km öffentliche Haltungen und ca. 8.900 Leitungen (Grundstücksanschlüsse und sonstige Leitungen auf öffentlichem Grund).
Gemäß Eigenkontrollverordnung sind diese öffentlichen Kanäle regelmäßig optisch zu inspizieren. Diese turnusmäßigen Inspektionen sollen in den Jahren 2022 bis 2024 durchgeführt werden.
Im Rahmen des hier ausgeschriebenen Inspektionsblocks sollen im Jahr 2023 ca. 21,5 km Haltungen, ca. 606 Schächte und ca. 2.400 Leitungen gereinigt und anschließend optisch inspiziert werden. Die Inspektion der Leitungen soll mit einem Kamerasystem mit automatischer Lageaufzeichnung durchgeführt werden, um später die genaue Lage der Leitungen im öffentlichen Raum im Kanalinformationssystem der Stadtwerke Eichstätt abrufen zu können.
Stadtgebiet Eichstätt
Die Stadtwerke Eichstätt betreiben die öffentliche Kanalisation der Stadt Eichstätt. Gemäß der Entwässerungssatzung der Stadt Eichstätt gehören die Grundstücksanschlüsse bis zur Grundstücksgrenze bzw. bis zum Kontrollschacht zur öffentlichen Kanalisation. Insgesamt umfasst das Kanalnetz ca. 115 km öffentliche Haltungen und ca. 8.900 Leitungen (Grundstücksanschlüsse und sonstige Leitungen auf öffentlichem Grund).
Gemäß Eigenkontrollverordnung sind diese öffentlichen Kanäle regelmäßig optisch zu inspizieren. Diese turnusmäßigen Inspektionen sollen in den Jahren 2022 bis 2024 durchgeführt werden.
Im Rahmen des hier ausgeschriebenen Inspektionsblocks sollen im Jahr 2023 ca. 21,5 km Haltungen, ca. 606 Schächte und ca. 2.400 Leitungen gereinigt und anschließend optisch inspiziert werden. Die Inspektion der Leitungen soll mit einem Kamerasystem mit automatischer Lageaufzeichnung durchgeführt werden, um später die genaue Lage der Leitungen im öffentlichen Raum im Kanalinformationssystem der Stadtwerke Eichstätt abrufen zu können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, dass, soweit zutreffend, für das Unternehmen eine Eintragung im Berufsregister vorhanden ist. Ansonsten Erklärung, dass keine Verpflichtung zur Eintragung besteht.
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Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 - Beurteilungsgruppe "I" sind zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte Beurteilungsgruppe nachweist. Der Nachweis gilt insbesondere als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 4.1 für die geforderte Beurteilungsgruppe nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen Vertrag zur Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt und die zugehörige "Eigenüberwachung" entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt.
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Kanal-TV-Befahrungen inkl. vorheriger Kanalreinigungsarbeiten
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Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
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Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
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Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 2 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 2 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
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Mindestumsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Kanal-TV-Befahrungen inkl. vorheriger Kanalreinigungsarbeiten von mindestens 800.000,- EUR Umsatz/Jahr
Erklärung zu vorhandenen HD-Reinigungsfahrzeuge mit Wasserrückgewinnung mit den folgenden technischen Anforderungen an das kombinierte Saug- und Spülfahrzeug:
- mind. 13 m³ Behälter
- bis 150 bar / 320 l/m mit variabler Einstellung
- Saugschlauchlänge mind. 19 m
- 250 m Spülschlauch
- Saugtiefen bis zu 8 m
- Spezialdüsen und Einrichtungen für die Beseitigung und Räumung starker und schwerer Ablagerungen sowie verkrusteten Materials und Steine
- "Sehende Düse" für Leitungsreinigung
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Erklärung zur Anzahl der Fahrer der HD-Reinigungsfahrzeuge mit Angabe der Berufserfahrung
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Erklärung zu vorhandenen Inspektionsfahrzeugen mit den folgenden technischen Anforderungen an TV-Kamera und Zubehör:
- Farbkamera, schwenkbar (es dürfen nur Kameras mit Dreh-Schwenk-Kopf und seitenrichtigem aufrechten Bild verwendet werden)
- mind. 150 m Kamerakabel
- für größere Rohrdurchmesser geeignete verstärkte Beleuchtungseinrichtung
- elektronische Dateneinblendgeräte
- sensorische Verlaufserfassung
- Ortungen über Sender-Empfänger-System
- Videoauflösung Haltungen: Full HD, 1920 x 1080 Pixel
- Videoauflösung Leitungen: SD, 720 x 576 Pixel
- 3 D-Kugelbildscanner zur Schachtinspektion
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Erklärung zur Anzahl der Kanalinspekteuer mit Angabe der vorhandenen Berufserfahrung und vorhandenem KI-Pass
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Erklärung zur Anzahl der Helfer mit vorhandener Berufserfahrung
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Erklärung zu abgeschlossenen Referenzprojekten im Zeitraum 01.01.2015 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Angebotsfrist
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Mindestens zwei HD-Reinigungsfahrzeuge mit Wasserrückgewinnung mit den folgenden technischen Anforderungen an das kombinierte Saug- und Spülfahrzeug:
- mind. 13 m³ Behälter
- bis 150 bar / 320 l/m mit variabler Einstellung
- Saugschlauchlänge mind. 19 m
- 250 m Spülschlauch
- Saugtiefen bis zu 8 m
- Spezialdüsen und Einrichtungen für die Beseitigung und Räumung starker und schwerer Ablagerungen sowie verkrusteten Materials und Steine
- "Sehende Düse" für Leitungsreinigung
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Mindestens zwei Fahrer der HD-Reinigungsfahrzeuge mit jeweils mindestens einjähriger Berufserfahrung
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Mindestens drei Inspektionsfahrzeuge mit den folgenden technischen Anforderungen an TV-Kamera und Zubehör:
- Farbkamera, schwenkbar (es dürfen nur Kameras mit Dreh-Schwenk-Kopf und seitenrichtigem aufrechten Bild verwendet werden)
- mind. 150 m Kamerakabel
- für größere Rohrdurchmesser geeignete verstärkte Beleuchtungseinrichtung
- elektronische Dateneinblendgeräte
- sensorische Verlaufserfassung
- Ortungen über Sender-Empfänger-System
- Videoauflösung Haltungen: Full HD, 1920 x 1080 Pixel
- Videoauflösung Leitungen: SD, 720 x 576 Pixel
- 3 D-Kugelbildscanner zur Schachtinspektion
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Grundsätzlich muss ein Inspektionsfahrzeug mit zwei Personen (ausgebildeter Inspekteur/Techniker und Helfer) besetzt sein. Deshalb
- mind. 3 Kanalinspekteure mit jeweils mindestens dreijähriger Berufserfahrung sowie vorhandenen KI-Pass
- mind. 3 Helfer mit jeweils mindestens einjähriger Berufserfahrung
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Mindestens drei im Zeitraum 01.01.2015 bis zum Ablauf der in Bekanntmachung genannten Angebotsfrist abgeschlossene Projekte, in denen jeweils mindestens über eine Gesamtstrecke von 20 km eine TV-Kanalinspektion mit vorheriger Kanalreinigung durchgeführt wurde. Zudem muss in diesen Projekten die Reinigung, Befahrung und Vermessung (Koordinaten-Lageerfassung) von Anschlussleitungen (z.B. Hausanschlüsse, Leitungen von Straßensinkkästen, etc.) erfolgt sein (Angaben/Nachweise sind beizufügen).
siehe oben (Mindestkriterien müssen bei Auftragserfüllung erfüllt sein)
Abschnitt IV: Verfahren
rein elektronisch
Keine Bieter zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
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Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß erfüllt ist
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Erklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
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Erklärung, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt bzw. eröffnet wurde oder ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde udn sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
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Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren (dies gilt auch für Subunternehmer).
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Angebote sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Unterlagen zulässig. Angebote, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungs- und Angebotsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
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Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
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DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN.
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Das Angebot selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Angebote" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Angebot fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bieter haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bieters. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
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Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Vergabeunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bieter eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bieter selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
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Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY6CX5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.