Objektplanung (Gebäude) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_08_Tettau_Festhalle_Architekt
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tettau
NUTS-Code: DE24A Kronach
Postleitzahl: 96355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tettau.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung (Gebäude)
Objektplanung Gebäude (Architektenleistungen) für die Sanierung der Festhalle in Tettau, Christian-Müller-Straße 13, zunächst Vorplanung Gesamtmaßnahme sowie LP 3-9 für den 1. BA (stufenweise Beauftragung)
Markt Tettau Christian-Müller-Straße 13 96355 Tettau
Durch die Generalsanierung der Festhalle Tettau soll ein Ort der Begegnung und Kommunikation von hoher Aufenthaltsqualität und Nutzungsvielfalt neu belebt und damit der Ortskern insgesamt als Zentrum des öffentlichen Lebens weiter gestärkt werden. Dafür wurde 2021 eine Machbarkeitsstudie (LP 1) erarbeitet, in der Gesamtsanierungskosten von rd. 5,0 Mio. Euro (netto) ermittelt wurden.
Im Rahmen des Bundesprogramms "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" (kurz SJK) wurde nach Beantragung durch den Markt Tettau ausschließlich ein erster Bauabschnitt der Sanierung als Förderprojekt ausgewählt. Folgende Objektplanungsleistungen Gebäude sind zunächst Bestandteil des o.g. Förderprojekts (1. BA):
- Vorplanung für das Gesamtvorhaben
- notwendige Planungsleistungen der LP 3-9 (stufenweise Beauftragung)
Zudem:
- LP 2: Tragwerksplanung (anteilig 50% wegen vorliegender Planung), Haustechnik sowie Vorplanung Brandschutz und Wärmeschutz/Energiebilanzierung für das Dach,
- LP 3-9 (stufenweise): Tragwerksplanung Dach, Fachplanung Haustechnik sowie erforderliche sonstige Leistungen, wie Gutachten etc.,(incl. Wärmeschutz/Energiebilanzierung) für die betr. Bauleistungen des 1. BA, keine weiteren Leistungen Brandschutz.
Nach der vorliegenden Kostenschätzung des Auftraggebers belaufen sich die Gesamtkosten für die Sanierung im 1. BA auf ca. 1,01 Mio. EUR (netto).
Der Markt Tettau beabsichtigt demzufolge, die erforderlichen Planungsleistungen für die folgenden vier Planungsgewerke im Rahmen von einzelnen VgV-Verfahren zu vergeben:
- Objektplanung Gebäude (Architekt) sowie
- Tragwerksplanung, Planung technische Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär) und Planung technische Ausrüstung (ELT)
Die weiteren erforderlichen Planungswerke (Brandschutzplanung/-konzept, Wärmeschutz & Energiebilanzierung, Gutachten und Freianlagenplanung etc.) sollen durch den Auftraggeber nach UVgO vergeben werden.
Ziel des Marktes Tettau ist es im Rahmen der SJK-Förderung zunächst bauliche Maßnahmen (incl. erforderlicher Planungsleistungen s. o. etc.) mit einem Kostenvolumen in Höhe von max. 1,2 Mio. EUR (incl. MwSt.) umzusetzen. Die weiteren Maßnahmen, die diese Kosten übersteigen, sollen - nach entsprechender Abgrenzung und Abstimmung - in eigene Bauabschnitte ausgegliedert und vorbehaltlich der Finanzierbarkeit auch unter Inanspruchnahme weiterer Fördermittel umgesetzt werden.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung besteht nicht.
Grundlage der Beauftragung (Rahmenvertrag) sind die KVM-Vertragsmuster. Nach Beauftragung ist umgehend mit der Bearbeitung zu beginnen.
Ziel ist die Bearbeitung der LP 2 Dezember/2022 - Februar/2023 und LP 3 März-April/2023 abzuschließen. Anschließend:
- LP 4 (Mai/2023)
- Planung ab LP 5 (August/September 2023)
- Baubeginn/-Fertigstellung (1. BA) November/2023 - Dezember/2024
- Leistungen der LP 3-9 für weitere Bauabschnitte
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Gebäude
Ort: Lichtenfels
NUTS-Code: DE24C Lichtenfels
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen, Angaben zu Referenzen und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Kommunikationstool zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Die Vergabestelle kann gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2 VgV unternehmensbezogene und leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9U60FK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Gemäß §160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB (Informations- und Wartepflicht) bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/