Generalsanierung Dreifachturnhalle Gewerk Trockenbauarbeiten + Prallwände
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kelheim
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 93309
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kelheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Dreifachturnhalle Gewerk Trockenbauarbeiten + Prallwände
Sanierung, Teilabbruch und Teilneubau der Dreifachturnhalle
Ausführung in mehreren Bauabschnitten nach Bauteilen (Bauteil A-E)
bebaute Fläche ca. 55x51 m
3 Geschosse (KG, EG, OG)
Beginn der Maßnahme Juli 2023
Ende der Maßnahme September 2025
Rennweg 66, 93309 Kelheim
Leistungen Trockenbauarbeiten + Prallwände:
- nichttragende innere Trennwand 124 m2
- Erstellen der Vorwandinstallation 395 m2
- Gipskartondecke, glatt 456 m2
- Zuschlag F30 315 m2
- Zuschlag F90 724 m2
- Gipskartonlochdecke 2399 m2
- Rückbau Prallwände 663 m2
- Rückbau Bestandsdecke 1500 m2
- Prallwände Ligno Akustik Sport 425 m2
- Prallwand UK nicht brennbar 160 m2
- starre UK ballwurfsicher 265 m2
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=259726
Ich bin / Wir sind
im Handelsregister eingetragen.
für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen.
bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen.
zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.
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Abschnitt IV: Verfahren
93309 Kelheim, Ludwigsplatz 16 (Rathaus)
nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
„Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“