Generalsanierung Dreifachturnhalle Gewerk Isolierungs- und Estricharbeiten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kelheim
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 93309
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kelheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Dreifachturnhalle Gewerk Isolierungs- und Estricharbeiten
Sanierung, Teilabbruch und Teilneubau der Dreifachturnhalle
Ausführung in mehreren Bauabschnitten nach Bauteilen (Bauteil A-E)
bebaute Fläche ca. 55x51 m
3 Geschosse (KG, EG, OG)
Beginn der Maßnahme November 2023
Ende der Maßnahme Januar 2024
Rennweg 66, 93309 Kelheim
Leistungen Isolierungs- und Estricharbeiten:
- Feuchtigkeitssperre 1448 m2
- Zement-Verbundestrich als Ausgleich KG 1448 m2
- Zement-Verbundestrich im Gefälle, Duschen 62 m2
- Wärmedämmung auf Beton d=40 mm 1448 m2
- Wärmedämmschicht 40 mm 313 m2
- Wärmedämmschicht 70 mm 256 m2
- Wärmedämmschicht 100 mm 126 m2
- Trittschalldämmung 30 mm 752 m2
- Estrich zementgebunden d=80 mm 1448 m2
- Estrich zementgebunden d=60 mm 647 m2
- Estrich zementgebunden d= 50 mm 506 m2
- Estrich zementgebunden, OG d=80 mm 256 m2
- Estrichbeschleuniger 2857 m2
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=260027
Ich bin / Wir sind
im Handelsregister eingetragen.
für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen.
bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen.
zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.
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Abschnitt IV: Verfahren
93309 Kelheim, Ludwigsplatz 16 (Rathaus)
nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
„Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“